Arge nimmt Hartz IV Empfängerin in Sippenhaft

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Die Arge in Bonn sanktioniert die Mutter gleich mit, weil die Tochter nicht zu den Arge Terminen gegangen ist

Sippenhaft sollte in einem demokratischen Staat eigentlich schon längst abgeschafft sein. Nicht so jedoch in Bonn. Die Arge in Bonn hat eine 41jährige Frau wegen eines Meldeverstoßes gleich mit sanktioniert. Anstatt den vollen Arbeitslosengeld II Satz auzubezahlen, hat die Arge der Frau lediglich 83 Euro für den laufenden Monat überwiesen. Nun hat die Betroffene genau noch 5 Euro zum Leben. Zudem ist die gelernte Bürokauffrau seit elf Jahren schwer krank und leidet unter der "Angstkrankheit".

Zum Hintergrund: Die älteste Tochter von Frau K. lebt mit in der kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung. Je zur Hälfte übernimmt das Amt die Mietkosten. Die Tochter versäumt einige Meldetermine und wird daraufhin im Monat März sanktioniert. Nun werden die Sozialleistungen für die 22 Jährigen Tochter gestrichen. Im Juni wurden nun auch noch die Mietkosten, also die Hälfte der Miete der Wohnung gestrichen. Die ARGE hatte die gesamte Miete überwiesen, der Mutter die Leistungen um den Mietanteil der Tochter jedoch gekürzt. Für die Frau ist dies mehr als ein Schock. Für die Arge "ein ganz normaler Vorgang". Das Erwerbslosen Forum Deutschland hatte in der letzten Woche Kontakt zum Chef der ARGE in Bonn, Dieter Liminski, aufgenommen und den Fall geschildert. Liminski versprach den Fall umgehend an die Widerspruchsstelle weiterzuleiten.

Doch mittlerweile wurde der Vorgang, wie es im Amtsdeutsch heisst, wieder an den Sachbearbeiter zurück gesendet. Für diesen sei die Sanktion ganz "normal". Für das Erwerbslosenforum Deutschland ist dieser Fall alles anderes als "normal". So sagte der Sprecher der Erwerbslosen Initiative, Martin Behrsing: "Es ist das Problem des Konstrukts Bedarfsgemeinschaften und jungen erwachsenen Menschen, die eine Zwangsstallpflicht bei den Eltern haben. Erneut zeigt sich, dass die Hartz IV-Gesetzgebung erhebliche verfassungsbedenkliche Mängel aufweist. Eine sippenhaftige Bestrafung darf es gar nicht geben. Hartz IV macht es aber ohne große Probleme möglich".

Doch wie sieht es rechtlich aus: Sippenhaft ist auch nach dem SGB II rechtswidrig. Es darf nur derjenige sanktioniert werden, der sich pflichtwidrig im Sinne des § 31 SGB II verhält, auch wenn der Sanktionsbetrag rein rechnerisch höher ist, als das ALG II der sanktionierten Person. (13.06.2008)

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