Arbeit in Vollzeit oder Hartz IV?

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Schon mit den Leistungsbeträgen, die man als Hartz 4-Bezieher erhält, lebt man am Existenzminimum. Dennoch ist der Arbeitsmarkt für Niedriglohnverdiener oft keine wirkliche Option, um die Lebenssituation finanziell zu verbessern. Mit einfachen Rechnungen zeigen wir auf, unter welchen Bedingungen arbeiten belohnt wird.

09.08.2017

Für Geringverdiener ist es schwierig mit ihrem Gehalt auf dieselben Einnahmen zu kommen, die sie als Empfänger von Hartz 4 erhalten würden. Eine Gegenüberstellung belegt, dass daher der Anreiz Vollzeit arbeiten zu gehen, anstatt von Arbeitslosengeld zu leben, gering ist.

Schon für Personen, die alleine einen Haushalt führen, lohnt sich die Jobsuche kaum: Als Einzelperson erhält man generell einen Hartz 4-Betrag von 981 EUR (inklusive Mietkosten und Freibetrag) und müsste sich, um denselben Verdienst im Monat zu erhalten, einen Bruttolohn von 1.303 EUR erarbeiten. Dies entspricht bei einer 37,7 Stunden-Woche einem Stundenverdienst von 7,98 EUR.

Ehepaare trifft es besonders stark
Zum Vergleich: Ein kinderloses, verheiratetes Paar müsste sogar einen Mindestlohn von 10,18 EUR erhalten, damit sie ihren minimalen Leistungsbetrag von 1.770 EUR erreichen könnten. Hat ein Ehepaar noch ein Kind, erhalten sie mit 2.089 EUR monatlich einen etwas höheren Grundbetrag. Daher müsste in diesem Fall auch der verdiente Stundenlohn in einem Vollzeitjob bei 10,65 EUR liegen.

Schon hier zeigt sich: Damit sich das Arbeiten lohnt, muss eine Arbeitsstelle mit einem Stundenlohn gefunden werden, der deutlich über dem momentanen Mindestlohn von 8,84 EUR liegt. Doch es wird nicht besser.

Bei zwei Kindern im Haushalt eines verheirateten Paares ist es schwieriger den Leistungsbetrag durch eine Arbeitsstelle auszugleichen: Hierfür müsste ein Arbeitsplatz gefunden werden, der eine Vollzeitstelle mit einem Stundenlohn von 12 EUR bietet.

Für alleinstehende Eltern lohnt sich arbeiten am ehesten
Etwas leichter ist es für alleinerziehende Personen, die durchschnittlich eine Unterstützung von 2.089 EUR erhalten. Diese müssen lediglich einen Lohn von 7,47 EUR pro Stunde erreichen, damit sie ihre Bezüge durch eine Arbeitsstelle ausgleichen können.

Allerdings ist zu ergänzen, dass die berechneten Werte als Richtwert zu betrachten sind. Natürlich kann der zu erreichende Mindestlohn parallel zu den Lebenserhaltungskosten sowie den unterschiedlichen Leistungsbeträgen der Regionen an- beziehungsweise absteigen.

Dies beweist: Arbeiten in Deutschland wird nicht belohnt, dem Einstieg in die Berufswelt fehlt es an Attraktivität. Nicht einmal mit der Aufnahme eines Vollzeitjobs könnte ein Hartz 4-Empfänger seine finanzielle Lage verbessern. Daher bleibt oft nur die Option, weiter mit den Leistungen des Jobcenters auszukommen. Damit wenigstens bei diesen der maximale Betrag für dich heraus springt, kannst du diese hier kostenlos auf ihre Richtigkeit überprüfen lassen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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