Anwalt zahlte offenbar nur 1,60 Euro

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Rechtsanwalt zahlt Angestellten Stundenlohn von weniger als 1,60 Euro

09.04.2014

Das Arbeitsgericht im südbrandenburgischen Senftenberg beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob ein Stundenlohn unter 1,60 Euro sittenwidrig ist. Ein Rechtsanwalt hatte zwei Büroangestellte zu diesen Konditionen beschäftigt, so dass diese ihre Gehälter mit Hartz IV aufstocken mussten. Nun fordert das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz die gezahlten Sozialleistungen vom Anwalt zurück.

Arbeitsgericht muss klären, ob Löhne sittenwidrig sind
Während das Jobcenter den geringen Stundenlohn, den der Rechtsanwalt zwei seiner Angestellten zahlte, für sittenwidrig hält, argumentiert der Jurist, dass die Bürokräfte über keine Qualifikation verfügen, die ein höheres Gehalt gerechtfertigt hätten. Im Dezember scheiterte bereits ein Versuch, den Streit gerichtlich zu schlichten.

Das Jobcenter fordert eine Rückzahlung der Sozialleistungen in Höhe von insgesamt 4100 Euro, davon wurden 2400 für die Arbeitnehmerin und 1700 für den Arbeitnehmer gezahlt. Die Stundenlöhne der beiden Arbeitnehmer lagen bei 1,54 Euro und 1,65 Euro, so dass sie nur 100 Euro im Monat verdienten. Da das Geld nicht annähernd ausreichte, um den Lebensunterhalt davon zu bestreiten,erhielten die Bürokräfte aufstockend Hartz IV.

Das Arbeitsgericht müsse nun prüfen, ob der Anwalt seine Angestellten ausgenutzt habe und ein „krasses Missverhältnis" zwischen geleisteter Arbeit und dem Gehalt vorliege, erklärte eine Gerichtssprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. Zukünftig könnte die Zahl solcher Verfahren aber deutlich zurückgehen, da die Einführung des Mindestlohns viele juristische Streitigkeiten über sittenwidrige Löhne hinfällig mache. (ag)

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