Alltag im Hartz IV Jobcenter

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Betroffenenbericht: So gehen Jobcenter mit "Kunden" um
Ich erhielt heute einen sehr erschütternden Brief einer Betroffenen, die seit 2005 Hartz IV bezieht und sich ständig beworben hatte. Die Frau ist 59 Jahre und hat eine 30% Behinderung mit dem Merkmal „dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“, da sie an Asthma und COPD leidet. Sie hatte einen Termin aufgrund einer Akteneinsicht im Jobcenter. Leider wusste sie nicht, dass sie im Zimmer der Geschäftsführerin landet.

Beim Eintreffen klopfte die Frau an und bekam die Antwort der Sekretärin, dass sie Frau L. zur Zeit nicht im Zimmer sei und sie warten müsse. Beim dritten Mal konnte sie ins Zimmer endlich eintreten.

Zuerst bekam die Betroffene in einem 30 minütigen Gespräch nur Vorwürfe und Vorurteile gegen ihre Person zu spüren. Ihren Ehemann wollte die Geschäftsführerin gar nicht mit in das Zimmer lassen. Als die Frau aber sagte, „das ist mein Ehemann und mein Beistand“, sagte die Geschäftsführerin, „bei uns benötigen sie keinen Beistand“. Es ginge „alles ordentlich zu.“ Dann wurde die Frau im Beisein ihres Mannes gemaßregelt, dass sie seit 2005 Hartz IV Leistungen erhält und bis heute keine Tätigkeit in Vollzeit bekam. „Sie haben dem Staat noch nicht ihre vollwertige Arbeitskraft zur Verfügung gestellt“.

Da die Frau sehr aufgeregt war, sprach sie etwas laut. Das beanstandete die Jobcenter-Leiterin auch. Sie sagte, weil ich sie noch nicht kannte, habe ich mich mit ihren beruflichen Werdegang und ihren persönlichen Verhältnissen vertraut gemacht, um zu wissen, was sie für ein Mensch sei und was sie für ein Verhalten gegen das Jobcenter und die Gesellschaft an den Tag legen würde. Laut Angaben der Betroffenen ließ die Geschäftsführerin durchblicken, dass sie die Frau als „faul und als gesellschaftsunfähig“ einstufen würde.

Sie beschimpfte sie, dass sie sich auf Kosten des Jobcenters auf Hartz IV Leistungen ausruhen wolle. Wenn sie wirklich nicht arbeiten könne, will sie diese Frau einmal zum medizinischen Dienst schicken, um zu erfahren, ob wirklich eine Behinderung vorläge oder diese bloß davor geschoben wäre. Dies wies die Frau zurück und hielt auch gleich der Geschäftsführerin entgegen, dass sie ihre Rechte und Pflichten als Bürgerin kennt und als Bürger des Bundesgebietes gemäß § 25 GG verpflichtet ist, das GG zu achten, zu schützen und zu verteidigen. Sie antwortete auch in einen höflichen Ton, dass sie arbeiten möchte, aber auf ihre Bewerbungen keine Antwort oder eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen würde.

Nach mehrmaliger Aufforderung endlich Einsicht in die Akten zu bekommen, wurde nach 30 Minuten einer Akteneinsicht im Zimmer der Sekretärin der Geschäftsführerin mit knirschenden Zähnen stattgegeben. Nach Einsichtnahme der 3 Akten war festzustellen, dass die Unterlagen die wichtig waren, nicht mehr vorhanden waren oder von den Mitarbeitern absichtlich nicht eingeheftete oder gar vernichtete wurden. Dass diese Mitarbeiter aufgrund dieser Feststellung somit sanktionieren könne, wie es ihr passt.

Diese Bürgerin bekommt ab April 2016 von dem Jobcenter eine vollkommene Aufhebung ihrer Leistung wegen angeblicher „grober Verletzung der Mitwirkungspflicht“ sowie wegen einer angeblichen Handlung, die nicht der Wahrheit entspriäche. Sie habe ihre Mitwirkungspflicht immer erfüllt.

Nachweis sind die Eingangsbestätigungen, die sie immer ausgefüllt zurück bekam. Die Wahrheit ist, dass man dieser Betroffenen aufgrund ihrer Hartnäckigkeit, sich nicht vom Jobcenter unterdrücken lassen zu wollen, sie deshalb mit allen Mitteln aus den ALG2 Bezug gedrückt und in die Sozialhilfe gesteckt werden soll. Die Geschäftsführerin habe nach Angaben der Betroffenen und des Ehemanns so beiläufig geäußert, dass sie nicht mehr als Arbeitskraft für die Gesellschaft und dem Staat dienen könne. Sie sei nicht mehr für das Jobcenter konform und gehöre deshalb in die Sozialhilfe. Also unter der Device, wer „nicht mehr arbeiten kann wird entsorgt“. Obwohl die Betroffene noch 3-4 Stunden arbeiten kann und viele Abschlüsse im kaufmännischen Bereich hat, wird sie unwürdig und mit Beschimpfungen aufs Abstellgleis gestellt.

Es ist noch zu erwähnen, dass Jobcenter mit Vorlagen von gerichtlichen Präzedenzfällen arbeiten und darauf ihre Entscheidungen aufbauen. In der Akte der Bürgerin waren 2 Vordrucke enthalten, welche auch von der Sekretärin in einem persönlichen Gespräch bestätigt wurden. Ich finde es eine Frechheit und Unverfrorenheit von diesem Jobcenter gegenüber dem Leistungsbezieherin, so eine Vorgehensweise abzuziehen. Aber da diese Leute in dieser Arbeitsverfolgungseinrichtung ohne Einfühlungsvermögen und Anstand arbeiten, ist es kein Wunder, dass es immer wieder zu Klagen, Widersprüche und Auseinandersetzungen kommen tut. (Erwerbslosenberaterin Luise Müller, Suhl)

Bild: Photographee.eu – fotolia

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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