Achtung bei Familienversicherung und Minijob

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Familienversicherung und Minijob
Wenn ein Familienmitglied einen Minijob ausübt, gilt eine Einkommensgrenze von 450 Euro pro Monat. Für alle anderen ist die Familienversicherung nur dann möglich, wenn die monatliche Einkommensgrenze von 415 Euro (2016) nicht überschritten wird.

Wichtig: Ein Überwiegen des Arbeitsentgelts aus der geringfügigen Beschäftigung wird für die Anwendung der Einkommensgrenze von 450 Euro nicht verlangt. Damit ist die Familienversicherung selbst dann noch möglich, wenn das sonstige anrechenbare Gesamteinkommen bereits über dem Betrag von 415 Euro liegt, zusammen mit dem Entgelt aus dem Minijob jedoch die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt.

Für diese Prüfung stellt die Krankenkasse auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) ab, die auch für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht bzw. -freiheit des nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten bzw. gleichgeschlechtlichen Lebenspartners nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz maßgebend ist. Grundsätzlich ist die Familienversicherung also nur dann möglich, wenn dessen Gesamteinkommen im Kalenderjahr 2016 monatlich nicht mehr als 4.687,50 Euro (ein Zwölftel der jährlichen allgemeinen JAE-Grenze 56.250) beträgt. (Luise Müller, Suhl)

Bild: stockWERK – fotolia

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