Achtung Änderung beim Kindergeld ab 2018

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Rückwirkenden Antrag auf Kindergeld bis Jahreswechsel stellen

15.12.2017

Zum Jahreswechsel 2018 treten Änderungen beim Kindergeld in Kraft, die teilweise größere Auswirkungen haben werden. Besonders Eltern sind betroffen, deren Kinder in der Ausbildung und Volljährig sind, sind betroffen.

Erfreulich ist, dass das Kindergeld am 1. Januar 2018 um je 2 Euro je Kind erhöht wird. Für das erste Kind steigt der Kindergeldsatz von bislang 192 Euro auf 194 Euro. Ab demdritten Kind von198 Euro auf 200 Euro und ab dem vierten Kind von 223 Euro auf 225 Euro.

Aber: Ein großer Einschnitt wird ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten: Die rückwirkende Beantragung des Kindergeldes wird auf nur noch sechs Monate begrenzt. Betroffen dürften vor allem Eltern von Kindern sein, deren Kinder als Volljährige eine Ausbildung beginnen. Wer bis zum 31.12.2017 einen rückwirkenden Antrag stellt, kann dem Abhilfe leisten. Bis zu diesem Datum ist das für das laufende Jahr sowie für vier weitere Jahre möglich.

Rückwirkenden Antrag stellen bis Jahreswechsel!
„Auch wenn Unsicherheit besteht, ob der Antrag rechtens ist, ist es besser einen Antrag dennoch zustellen“, sagt Sebastian Bertram von gegen-hartz.de. Abgelehnt kann dieser immer noch. Nur wer die Frist verstreichen lässt, muss bei Anrecht viel Geld verlieren. Laut Begründung des Gesetzgebers soll damit "der Missbrauch auch durch EU-Ausländer verhindertwerden". (sb)

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