80 Euro weniger Hartz IV für Behinderte

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Nahes verweigert behinderten Menschen vollen Hartz IV-Regelsatz

17.03.2015

Seit der Neugestaltung der Regelbedarfsstufen im Jahr 2011 erhalten Menschen mit Behinderung, die von Angehörigen betreut werden, nur noch 80 Prozent der Grundsicherung von 399 Euro im Monat. Trotz mehrerer gegenteilig lautender Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) hat die Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) an dieser Regelung festgehalten. Das berichtet das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“. Sozialrechtler sehen in dem gekürzten Regelbedarf jedoch einen Verstoß gegen die Verfassung.

BSG: Kürzung der Grundsicherung für Behinderte verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention
Wenn behinderte Menschen von ihren Angehörigen, etwa den Eltern, betreut werden, erhalten sie nur einen reduzierten Hartz IV-Regelsatz in Höhe von 80 Prozent des gültigen Betrags. Derzeit entspricht das etwa 80 Euro, die den betroffenen Familien fehlen. Häufig müssen die Angehörigen ihren Beruf aufgeben oder können nur in Teilzeit arbeiten, um das behinderte Familienmitglied zu versorgen. Die Folge: Es ist zum Teil viel weniger Geld im Haushalt verfügbar. 80 Euro mehr würden vielen Familien sehr helfen.

„Ich sehe in dieser gesetzlichen Regelung eine ganz klare Diskriminierung von volljährigen Behinderten, von denen immer angenommen wird, dass sie in keiner Weise zur Haushaltsführung beitragen können und die gesetzliche Regelung versetzt sie auch in genau diese Situation, dass sie das nicht können, weil sie haben das Geld ja nicht zur Verfügung", erläutert die Sozialrechtlerin Prof. Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt gegenüber „Report Mainz“.

Auch das Bundessozialgericht in Kassel hat die bisherige Kürzung in drei Grundsatzurteilen (Aktenzeichen: B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 31/12 R, B 8 SO 12/13 R) als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenrechtskonvention bewertet. Erwachsenen mit Behinderung, die im Haushalt ihrer Angehörigen lebten, stehe die volle Grundsicherung zu.

Bundessozialministerium will BSG-Urteile nun doch in die Praxis umzusetzen
Die Kosten, die durch die Angleichung des Hartz IV-Regelsatzes von Menschen mit Behinderung an die reguläre Regelleistung entstehen würden, trägt das Bundessozialministerium, das zudem eine entsprechende Anweisung an die Länder geben müsste. Da sich das Ministerium aber bislang geweigert hat, dies zu tun, müssen die Betroffenen weiterhin auf 20 Prozent der Hartz IV-Leistung verzichten. „Report Mainz“ zufolge sollen die Bundesländer bei einer internen Besprechung des Ministeriums am 21. Januar konkret angewiesen worden seien, die BSG-Urteile nicht umzusetzen.

Kritik an dem Vorgehen des BMAS hagelt es der derzeit von allen Seiten, selbst aus den eigenen Reihen. So erklärte die ehemalige SPD-Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, jetzt Vizepräsidentin des Bundestages und Bundesvorsitzende der „Lebenshilfe" gegenüber dem ARD-Politikmagazin: „Was ich erwarte ist, dass das so zügig wie möglich geht und dass das nicht auf die lange Bank geschoben wird, erst in ein oder zwei Jahren, sondern, dass wir da von Seiten des Parlamentes auch Druck machen.“

Auf Anfrage von „Gegen-Hartz.de“ teilte das BMAS am heutigen Nachmittag mit, dass die BSG-Urteile nun doch umgesetzt werden sollen. „Bis zum Inkrafttreten der nächsten Regelbedarfsermittlung (voraussichtlich 1. Januar 2017), bleibt es zwar für den von den Urteilen betroffenen Personenkreis rein formal bei der Einordnung in Regelbedarfsstufe drei, aber es erfolgt die Gleichstellung in finanzieller Hinsicht im Wege einer abweichenden Regelsatzfestsetzung, dabei wird der Regelsatz in Höhe des sich nach Regelbedarfsstufe 1 ergebenden Betrags festgesetzt", zitiert das Nachrichtenmagazin das BMAS. (ag)

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