Zwickau verbietet Information von ALG II Empfänger

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Stadt Zwickau verbietet Information von ALG II Empfängern.

Wie dem Verein Verein Gegenwind e.V. mit Schreiben vom 2. September 2010 durch das Liegenschafts-und Hochbauamt der Stadt Zwickau mitgeteilt wurde, ist es ab sofort untersagt, Flyer mit Tipps und Informationen vor der ARGE Zwickau Stadt an Hilfsbedürftige ALG II Empfänger zu verteilen.
Hintergrund der ganzen Geschichte dürfte sein, dass sich ALG II Empfänger immer erfolgreicher gegen die ARGE Zwickau Stadt wehren. Die jüngsten Informationen zur Eingliederungsvereinbarung haben bei vielen Hilfebedürftigen wohl dazu geführt, dass diese Knebelverträge nicht mehr so leicht an den Mann oder die Frau zu bringen sind. Da die Eingliederungsvereinbarung aber der Dreh- und Angelpunkt für die Gängelung und Bestrafung ist, dürfte die ARGE ein massives Problem haben.

Auf Anregung der ARGE Geschäftsleitung hat wohl dann der Amtsleiter des Liegenschafts-und Hochbauamtes den Entschluss gefasst, dem Verein Gegenwind e.V. Glauchau-Zwickau-Cloppenburg das Verteilen von Infomaterial an ALG II Empfänger vor der ARGE zu verbieten. Lediglich ein Platz am Eingang des Verwaltungszentrums würde uns zum Verteilen zur Verfügung stehen. Dort würden aber die speziellen Informationen für ALG II Empfänger nichts bringen, da das Publikum in dem Bereich meist nicht zu den ALG II Empfängern zählt.

Völlig undurchsichtig ist auch die Vorgehensweise des Liegenschafts- und Hochbauamtes. Mit einem ersten Schreiben verbieten sie dem Verein lediglich das Aufstellen von Infoständen. Erst das zweite Schreiben beinhaltet dann das Verbot Flyer zu verteilen. Ob das ganze rechtlich so haltbar ist, was der Verein stark bezweifelt, wird sicherlich eine intensive rechtliche Prüfung ergeben. (pm, 10.09.2010)

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