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Zeitarbeiter: Über 12 Prozent beziehen Hartz IV

Trotz Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma müssen viele Menschen zusätzliche Hartz-IV Leistungen beantragen.

Studie der Studie der Universität Duisburg-Essen: Über 12 Prozent der Leiharbeiter in Deutschland sind auf Hartz-IV Zuschüsse angewiesen

Laut einer Studie der Universität Duisburg-Essen, die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt wurde, sind 12,6 Prozent der Zeitarbeitsnehmer auf zusätzliche Hartz IV Leistungen angewiesen, da der karge Lohn nicht zum Überleben reicht. In Zahlen sind das rund 84.000 Menschen, die bei einer Leiharbeitsfirma arbeiten und dennoch das Arbeitslosengeld II (ALG-II) erhalten.

Seit der sog. Liberalisierung der Leiharbeit wächst die Branche in Deutschland um bis zu 20 Prozent pro Jahr und erreichte mit 800.000 Angestellten ihren Höchststand bereits vor der Wirtschaftskrise im Sommer 2008. Zwar ging seither etwa ein Drittel der Arbeitplätze verloren, doch die Gewerkschaften rechnen mit einer deutlichen Zunahme im kommenden Aufschwung.

Die Zeitarbeit wird immer häufiger als Instrument genutzt, um Gehaltskosten zu sparen, kritisierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). "Die Politik muss endlich erkennen, dass die Deregulierung der Leiharbeit in Deutschland längst nicht nur der Flexibilität dient, sondern systematisch zum Lohndumping missbraucht wird“, argumentiert das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach bei der Vorstellung der Studie zur Leiharbeit.

Um die Situation der Beschäftigten zu verbessern, müsse der Gesetzgeber schnellstens gesetzliche Regeln für die Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften schaffen

Der Arbeitsmarktexperte des Instituts "Arbeit und Qualifikation" Achim Vanselow sagte gegenüber der BILD: "Besonders bedrückend ist die Tatsache, dass 84 000 dieser Beschäftigten trotz einer Tätigkeit in Vollzeit auf Transfers angewiesen sind". Um die Situation der Beschäftigten zu verbessern, müsse der Gesetzgeber schnellstens gesetzliche Regeln für die Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften schaffen. Das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ müsse ohne jede Ausnahme gelten, forderte der DGB. (08.09.2009)

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