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Wirtschaftsexperte: Hartz IV um 30 Prozent kürzen

Der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Prof. Wolfgang Franz, fordert eine Kürzung der Arbeitslosengeld II Regelsätze um 30 Prozent

Der Vorsitzendene des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Prof. Wolfgang Franz fordert eine Kürzung der "Hartz IV"-Regelsätze um 30 Prozent. Gegenüber dem Magazin "Wirtschaftswoche" begründete Franz seine Forderung mit: "Wer Arbeitslosengeld II bezieht, gering qualifiziert ist und Kinder hat, steht einschließlich der Zuschläge häufig finanziell besser da als der Nachbar mit schlecht bezahlter Vollzeitstelle." Neben der Kürzung wolle Franz jedoch die Hinzuverdienstmöglichkeiten erhöhen. Nach Einschätzung des "Wirtschaftsweisen", würden mit solchen Maßnahmen Anreizen geschaffen werden, wieder eine Arbeit aufzunehmen.

Gleichzeitig warnte Prof. Franz davor, die Hartz-IV Regelsätze für Kinder zu erhöhen. Das "Abstandsgebot" zwischen Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten und ALG II Leistungen "wäre verletzt". Am kommenden Dienstag urteilt das Bundesverfassungsgericht zu den Bemessungsgrundlagen der ALG II-Regelsätze für Kinder und Erwachsene. Prof. Dr. Dr. Wolfgang Franz Franz ist seit März 2009 Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und berät als einer der fünf "Weisen" die Bundesregierung in wirtschaftspolitischen Fragen. Ob die Bundesregierung seiner Forderungen folgt?

Hartz IV hat den Niederiglohnsektor geschaffen
Zunächst wird das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entscheiden. An dessen Urteil muss sich die Bundesregierung zunächst halten. Verkannt wird immer wieder, dass Hartz IV erst einen Niedriglohnsektor geschaffen hat. Mit der Einführung von Hartz-IV wurde der Grundstein für den Niedriglohnsektor gelegt.

Die Höhe der Arbeitslosenhilfe, die auf das Arbeitslosengeld folgte, orientierte sich, wie auch das Arbeitslosengeld am letzten Nettoeinkommen. Sie entsprach in der Regel 53 % des letzten Nettoeinkommens. Die Arbeitslosenhilfe lag also durchschnittlich bei ca 510 Euro und das Arbeitslosengeld bei 767 Euro. Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, war es nun möglich die Höhe der vorherigen Arbeitslosenhilfe in Form des Arbeitslosengeldes II auf Sozialhilfeniveau zu drücken. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass das heutige Arbeitslosengeld II unter dem Sozialhilfeniveau vor 2005 liegt, da Leistungen für einmalige Ausgaben in dem Hartz IV-Regelsatz enthalten sind. Der Hartz IV Regelsatz ist jedoch in etwa so hoch wie der vorherige Sozialhilfesatz. Die Höhe des Arbeitslosengeldes II orientiert sich nun nicht mehr daran welches Einkommen ein Erwerbsloser einmal hatte. Durch Senkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau war es der Wirtschaft nun möglich Stundenlöhne von 5 Euro einzuführen. Die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen, die einen Abstand zu staatlichen Leistungen herrstellen könnte, wird von derzeitigen Bundesregierung vehement abgelehnt. (07.02.2010)

Hartz IV: Empfangsbestätigung für ALG II-Bezieher? Bundesverfassungsgericht urteilt zu Hartz IV-Sätze