Rücknahme von Hartz IV- Widersprüchen

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Ratgeber: Rücknahme von Hartz IV-Widersprüchen

Für die Rücknahme eines Widerspruchs gibt es ganz enge gesetzliche Grenzen. Wer einen Hartz IV Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung der ARGE später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand. Ob das, was der freundliche Mitarbeiter von der ARGE im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Dem Leistungsberechtigten bringt die Rücknahme also rein gar nichts.

Wohl aber der ARGE: Sie muss keinen Widerspruchsbescheid erlassen und kann ihre Statistik schönen, denn zurückgenommene Widersprüche können nicht mehr überprüft werden und können entweder als nicht eingelegt oder als zurückgewiesen in der Statistik deklariert werden. Das Widerspruchsverfahren ist (noch) kostenlos. Es können im Normalfall keine Nachteile entstehen, wenn jemand den Widerspruch nicht zurücknimmt. (25.02.2009)

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