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Was bekommt man bei Hartz IV?

Der Regelsatz für Arbeitslosengeld II beträgt im Westen pauschal 347 Euro und im Osten 347 Euro monatlich. Das sind rund 200 Euro weniger als Arbeitslosenhilfeempfänger bisher im Durchschnitt bekamen. Empfänger in den alten Bundesländern müssen künftig also mit 11,50 Euro am Tag auskommen. In den neuen Bundesländern sind es 50 Cent weniger. Hierzu können sich Zulagen für Wohngeld und Heizung addieren. Viele andere Zuschüsse, etwa für Kleidung, Einrichtung, Urlaub oder Einschulung fallen für die Pauschalen weg.

Höhe von Arbeitslosen- und Sozialgeld
Für die Höhe des Sozialgeldes gelten verschiedene Sätze. Sind beispielsweise beide Ehe- oder Lebenspartner arbeitslos, erhält jeder 90 Prozent des Regelsatzes, zusammen also 622 Euro (Ost: 596 Euro). Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr gibt es zusätzlich 60 Prozent des Regelsatzes, also 207 Euro (Ost: 199 Euro). Für Kinder ab 14 Jahre sind es 80 Prozent, also 276 Euro (Ost: 265 Euro).

Update: Der Regelsatz für ALG 2 wird im Jahre 2006 jedoch im Osten auf die im Westen geltenden 345 Euro angehoben.

Weitere wichtige Informationen / Leitfaden finden Sie hier

Beispielrechnung

Studiengebühren: Gebührensatzung rechtswidrig Widerspruch bei ALG II lohnt sich