Hartz IV: Was ist neu beim Arbeitslosengeld II

Lesedauer < 1 Minute

Welche Änderungen gab es 2009 beim Arbeitslosengeld II?

Wir werden von vielen Hartz IV Betroffenen immer wieder gefragt, welche konkreten Änderungen es in diesem Jahr gab. Viele Menschen können in dem Paragraphen nicht durch schauen. Deshalb hier noch einmal in vereinfachter Form eine Übersicht. Die neue Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V) ist seit dem ersten Januar 2009 gültig und wurde vom Bundesminister für Arbeit und Soziales beschlossen; hier die wichtigsten darin enthaltenen Änderungen:

1. Es gibt keine Sanktionen mehr, wenn man sich weigert, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Aber: Die Arbeitsagentur kann im Weigerungsfall aber das ganze direkt als Verwaltungsakt erlassen. Ein dagegen eingelegter Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

2. Die Kindergelderhöhung zum ersten Januar 2009 wird für vor dem ersten Januar 2009 begonnene Bewilligungszeiträume bis einschl. Mai 2009 nicht auf das ALG II angerechnet.

3. Die Anrechnung der Verpflegung bei stationärem Aufenthalt wird ersatzlos gestrichen, außerhalb von Arbeitsverhältnissen gewährte Verpflegung wird somit nicht mehr angerechnet.

4. Kindergeld für Kinder, das nachweislich an nicht im Haushalt lebende Kinder weitergeleitet wird, wird nun unabhängig vom Alter des Kindes dem kindergeldberechtigten Elternteil nicht mehr als Einkommen angerechnet.

5. Geldgeschenke an Minderjährige anlässlich der Firmung, Kommunion, Konfirmation oder vergleichbarer religiöser Feste werden nciht angerechnet, wenn der Vermögensfreibetrag von 3100 Euro, einschließlich dem vorhandenen Schönvermögen, nicht überschritten wird.

6. Taschengeld nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes, das ein Teilnehmer an einem Jugendfreiwilligendienst erhält, wird bis zu einem Betrag von 60 Euro nicht angerechnet. (22.04.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...