Von der Leyen: Missachtung des Hartz IV Urteils

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Der Deutsche Fürsorgeverein wirft der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen Missachtung des Hartz-IV-Urteils vor.

Der Deutsche Fürsorgeverein e.V. wirft der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Missachtung des Hartz-IV-Urteils vor. Denn, so der Verein, entscheidende Aussagen des Bundesverfassungsgerichts habe die Ministerin bislang offensichtlich ignoriert. Die Verfassungsrichter hätten den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis zum Ende des Jahres in einem transparenten Verfahren die Hartz IV Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu zu ermitteln. Die Ministerin betreibe hingegen jedoch eine "Geheimniskrämerei" und sei auch für externe, von außen gestellte Vorschläge, nicht offen. So gefährde von der Leyen das Gelingen des kompletten Gesetzgebungsverfahrens, schreibt der Fürsorgeverein in einer eigens angefertigten Expertise für die Bundesregierung.

In der Expertise hieß es weiter, dass es demnach wahrscheinlich sein wird, dass eine erneute Klage folgen wird. "Das Ministerium hütet seine Pläne besser als der BND", kritisiert Michael Löher, Vorstandsvorsitzender des Vereins. Stattdessen wird der Öffentlichkeit “medial clever” eine "Großbürgerdebatte über Bildungschips und Klavierunterricht" aufgezwängt. Doch das Bundesverfassungsgericht habe überhaupt keine Sachleistungen im Urteil benannt, sondern eben gefordert einen nachvollziehbaren und verfassungskonformen ALG II Regelsatz zu schaffen.

Mitglieder des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge e.V. werden immer wieder als Gutachter für Fragen im Bereich des SGB II / Hartz IV von des Bundesregierung geordert. Der Fürsorge Vorsitzende Michael Löher ist vielmals einer der wichtigsten Gutachter der Bundesregierung. (wm, 11.09.2010)

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