Hartz IV: Räumung der Wohnung von B. Vallenthin?

Lesedauer 2 Minuten

Hartz4-Plattform-Vorsitzende: Falsches Zeugnis vom Amt führte zu erfolgreicher Räumungsklage – Brigitte Vallenthin geht in Berufung

Die Wiesbadener "Hartz4-Plattform", Initiative für von Amts-Rechtsbrüchen Betroffe, stellt vermehrten Druck insbesondere auf ihre Vorsitzende Brigitte Vallenthin fest, seit diese im Zusammenhang mit den Ereignissen um auch bundesweite Aufmerksamkeit erlangt.

Im Januar startete der Wiesbadener Kurier eine Schmutz- und Kriminalisierungskampagne, in der u.a. sogar ein Staatsanwalt mit unwahren, angeblichen Ermittlungen gegen Vallenthin zitiert wird. In dem Zusammenhang meldete sich auch ihr Vermieter, die mit öffentlichen Mitteln geförderte SEG Wohnungsbaugesellschaft im selben Blatt zu Wort. Die hatte zuvor Räumungsklage erhoben, weil die Hartz4-Plattform-Vorsitzende Mietkürzungen wegen Mängelrügen vorgenommen hatte. Statt Mängelbehebung in der zum 1. April bezogenen Wohnung folgte am 2. August die Kündigung und unmittelbar am 4. September 2006 die Räumungsklage. Noch vor Ablauf der Fristen zum schriftlichen Vorverfahren ergeht Ladung zur mündlichen Verhandlung am 1.11. Dort stellte das Gericht fest, dass auf Grund der ausreichenden Mietzahlungen die Räumungsklage unzulässig ist. Es folgen die Wochen zwischen Sternschnuppenmarkt und Jahresbeginn, in denen die Hartz4-Plattform ihr durch Hygieneempfehlungen von SPD-Chef Kurt Beck bekannt gewordenes ehemaliges Vorstandsmitglied erfolgreich bis zum neuen Job begleitete.

Danach lud das Gericht am 17.1.07 zu einer neuerlichen mündlichen Verhandlung, in der die SEG überraschend sämtliche Zahlungseingänge leugnete und das Gericht einen “Vergleich“ auf Basis der vollen Anerkennung sämtlicher, überwiegend bereits bezahlter Forderungen anbot. Nach Widerrufen des unannehmbaren Vergleichs – in dessen Zusammenhang sich auch noch Sozialamts-Chef Hessenauer gegenüber der Presse in das Verfahren einmischte – erging das Urteil zu Wohnungsräumung bereits am 21.2.. Brigitte Vallenthin wird dagegen Berufung einlegen.

Grundlage für das Räumungsurteil nach kaum fünf Monaten war ein falsches schriftliches Zeugnis aus dem Sozialamt. Das stützte am 23.1. die unwahre Behauptung der SEG, die Miete sei nicht auf Ihrem Konto eingegangen, sondern auf das Privatkonto von Vallenthin überwiesen worden.

“Wir sind nicht nur verwundert darüber“, erklärt Vallenthins Vorstandskollege Ralf Lütgens, “dass unserer Vorsitzenden zufällig nach dem großen Medien-Echo für unsere Arbeit gegen massive Rechtsbrüche im Wiesbadener Sozialamt und den bundesweiten Hartz IV-Behörden so massive Anfeindungen und nachteilige Falschbehauptungen in der Öffentlichkeit widerfahren. Erschrocken sind wir noch mehr darüber, dass der Sozialausschuss des Wiesbadener Stadtparlaments in seiner letzten Sitzung am 28.2. unsere “Bürgerfragen“ in diesem Zusammenhang beschnitten beziehungsweise nicht beantwortet hat. Wir empfinden das als zynische Missachtung aller so oder ähnlich gedemütigten und schikanierten Hartz IV-Berechtigten insbesondere vor dem Hintergrund, dass Ausschuss und Parlament vor einem halben Jahr noch das 13-tägige Stromabschalten vor einem schließlich erfolgreichen Verfahren unserer Vorsitzenden vor dem Hessischen Landessozialgericht als so unerträglichen Skandal empfanden, dass sie die Besetzung der Stelle eines “externen Revisors“ beschlossen.“ Die Hartz4-Plattform empfindet es als Ohrfeige, dass nun nach einem halben Jahr des Hinhaltens dieser nicht nur immer noch nicht Besetzt ist, sondern der Ausschuss vielmehr indirekt den menschenunwürdigen Umgang der Behörde mit ihren “Kunden“ deckt, indem er in seiner Sitzung am 28.2. beschließt, diese Stelle nicht mehr als “Revisor“ zu bezeichnen, sondern als “Berater bzw. Experten“, “um es Herrn Hessenauer nicht so schwer zu machen“, wie ein Ausschuss-Mitglied erläuterte. (leicht gekürzt, 03.03.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...