Unglaubliches aus dem Jobcenter Paderborn

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Ein Fallbeispiel aus dem Alltag des Paderborner Arbeitslosenzentrum

09.09.2016

Eine Alleinerziehende Studentin, sie bekommt Bafög und hat ein Kind dem laut SGB II und XII Sozialgeld zusteht. Sie hat einen WBA gestellt vor 4 Wochen. Vorgestern kam die schriftliche Ablehnung des WBA. Begründung: Sie habe einen Überhang an Einkommen. Und
somit keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Zudem sei Bafög um 60€ erhöht worden, angeblich ab August 16 und somit bekäme sie noch einen Rückforderungsbscheid für August.

Letztendlich hat man dieser Frau 380€ Sozialgeld für ihr Kind gestrichen, weil sie 60€ mehr Bafög bekommt. Wobei die Erhöhung des Bafög für Studenten erst ab Oktober greift. Wie es dazu kam: Die SB hat das fiktive Einkommen errechnet, und das fiktive Einkommen
der Studentin bei der Endgültigen Berechnung ebenfalls auf das Kind übertragen. Somit hätte die Studentin zweimal Bafög als Einkommen im Monat. Zumindest nach der Berechnung der SB. Weil das Kind im Alter von 10 Jahren ja noch kein Bafög für seinen Schulbesuch bekommt, hat es ja kein Einkommen. Die Frage ist, wer hat da seine Hausaufgaben nicht gemacht? Scheinbar hat die sogenannte Rechtsvereinfachung die JC vollkommen aus dem Tritt gebracht.

Am 31.08, hatte ich mit der SB telefoniert und nach dem Verbleib des Bescheides und des Geldes gefragt. Daraufhin sagte sie mir, das sie den WBA hätte ablehnen müssen aufgrund von Änderungen im Bafög Gesetz und der Erhöhung des Bafög Satzes. Dieses hätte sie mit
Datum vom 30.08. erst nach drei Wochen Bearbeitungszeit bearbeiten können, da sie sich mit der neuen Rechtslage noch nicht auskenne.
Den Bescheid bekam die junge Frau dann tatsächlich schon am 06.09.16 zugestellt. Meiner Meinung nach ist das mal wieder ein Fall den man öffentlich machen sollte. (Claudia Richter Beraterin im PadAlz (Paderborner Arbeitslosenzentrum)

Bild: BillionPhotos.com – fotolia

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