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Hartz IV: Überprüfung der ALG II Bescheide

Kostenlose Hilfe bei den Überprüfungsanträgen der ALG II Bescheide in Leipzig.
Leipzig. Bis spätestens 31 Dezember 2008 sollten alle Bezieher von Arbeitslosengeld II einen Antrag auf Überprüfung Ihrer Bescheide bzw. Widerspruch gegen noch nicht rechtskräftige einlegen, empfiehlt das FAMILIENBÜRO Leipzig. Mit AZ L 6 AS 336/07 wurde am Hessischen Landessozialgericht in Darmstadt einer Hartz-IV-Empfängerin bescheinigt, dass die Regelsätze viel zu niedrig sind. Weiterhin wurde ein Antrag auf prüfung an das Bundesozialgericht weitergerreicht.

Sofern sich hieraus ein bundesweites Urteil über die zu geringe Höhe der ALG II-Bezüge ergeben, steht allen eine eventuelle Nachzahlung zu. Um Geld aus 2005 nicht einzubüssen, ist es notwenig, entsprechende Anträge zu stellen. Das FAMILIENBÜRO Leipzig hat hierzu entsprechende Formulare vorbereitet und stellt diese ab sofort kostenfrei zur Verfügung.

Am einfachsten ist es für die Bedarfsgemeinschaften, wenn Sie unter der eigens eingerichteten Hotline 0341-5949083 ihre Adresse hinterlassen. Zusätzlich geben die Leistungsbezieher noch alle Termine der Bescheide seit 2005 und die BG-Nummer an. Die Mitarbeiter des FAMILIENBÜRO Leipzig bereiten dann alles unterschriftsreif vor.

Während einer Sonderöffnungszeit am 1. und 9. Dezember jeweils zwischen 9 und 12 Uhr können die Hartz-IV-Empfänger ihre Widersprüche unterschreiben, Kopien für sich erhalten und die Originale kostenfrei an die ARGE versenden lassen. Weitere Informationen auch auf der Website des Familienbüros Leipzig. (18.11.2008)

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