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Über 2 Millionen Menschen in Kurzarbeit

Hartz IV Urteil: ALG II Bezieher haben keinen Anspruch auf Krankenkostzulage bei Hyperlipidämie, Hyperuricämie und Hypertonie

Wirtschafts- und Finanzkrise: Immer mehr Unternehmen nehmen die Kurzarbeit für ihre Beschäftigten in Anspruch. Ein Ende ist bislang nicht in Sicht. Derzeit über 2 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Tendenz steigend.

Die Wirtschaftskrise macht sich nun auch unangenehm bemerkbar. Nachdem die Benzinpreise nach unten sackten und die Bundesregierung mit der Abwrackprämie die Bundesbürger "beschenkten", hatten schon viele verlauten lassen: "Es könnte doch immer Wirtschaftskrise sein". Doch die vollen Auswirkungen sind erst viel später zu bemerken und kein Mensch weiß, wo die Krise noch hin führt. Noch greifen die Instrumente, um eine ausufernde Massenarbeitslosigkeit zu verhindern. Ein Instrument davon ist die sogenannte Kurzarbeit.

Immer mehr mittelständische Unternehmen und Konzerne müssen ihre laufende Produktion massiv zurück fahren. Aus diesem Grund werden immer mehr Arbeitnehmer in die Kurzarbeit geschickt. Momentan sind nach neusten Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit über 2 Millionen Menschen von der Kurzarbeit betroffen. Allein im März 2009 wurden 670400 Arbeitnehmer von ihren Unternehmen in die Kurzarbeit geschickt. Trotz Abwrackprämie ist vor allem die Automobilbranche sowie deren Zulieferbetriebe betroffen. Ebenfalls hohe Eintragseinbußen verzeichnet die Maschinenbaubranche. Auch hier ist der Anteil der Kurzarbeiter sehr hoch. Seit Oktober letzten Jahres ist die Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer auf 2,15 Millionen Menschen angestiegen. Das bedeutet einen fünfzigfachen Anstieg der Kurzarbeit im Vergleich zum Vorjahr! Es sei jedoch noch offen, ob die Arbeitgeber vorsorglich die Arbeitnehmer in die Kurzarbeit schicken, da diese hohe Auftragseinbußen befürchten. Konkrete Zahlen will dazu die Bundesagentur für Arbeit Ende Mai 2009 vorlegen.

Kurzarbeit: Der Anspruch für betroffene Arbeitnehmer
Für Unternehmen ist die Kurzarbeit ein Instrument bei entsprechend geringeren Lohnfortzahlungen und reduzierter Arbeitszeit die Arbeitnehmer nicht entlassen zu müssen. Die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer erhalten finanzielle Ausgleichzahlungen von der Bundesagentur für Arbeit. Aufgrund der Wirtschaftskrise wurde u.a die maximale Bezugsdauer für das Jahr 2009 von 12 auf 18 Monate von der Bundesregierung verlängert worden.

Neben der entsprechend reduzierten Arbeitzeit (Kurzarbeit) und dem damit reduzierten Lohns, erhält der betroffene Kurzarbeiter je nach Familienstand während des Zeitraums der Kurzarbeit ein Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Die finanziellen Leistungen werden zu 67 Prozent (erhöhter Leistungssatz mit Kind, Leistungsatz 1) bzw. 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz ohne Kind, Leistungssatz 2) neben der Nettoentgeltdifferenz (§ 178 SGB III) gezahlt. Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsbeiträge werden weitergezahlt, so dass der betroffene Kurzarbeiter keine Ansprüche verliert. Für die Zeit, die der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt ist, muss dieser die Sozialversicherungsbeiträge anteilig begleichen. (06.04.2009)


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