U25: Harte Hartz IV Sanktionen bleiben

Massive Hartz IV Sanktionen für U25 bleiben

28.10.2015

Mit den Neuregelungen der Hartz IV Gesetzgebungen sollten auch Erleichterungen geschaffen werden. So war geplant, die harten Sanktionsregeln für junge Erwerbslose unter 25 stark zu lockern. Doch die CSU hat sich hier durchgesetzt. Sie hält strikt am Bestrafungssystem. Stattdessen sollen es weitere Neuregelungen geben.

Laut des aktuellen Referentenentwurfs des Bundesarbeitsministeriums sollen die massiven Sanktionsregeln für Hartz IV Bezieher unter 25 Jahren nicht gelockert werden. Urspünglich hatte sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) dafür ausgesprochen, die Ausnahmeregeln aufzuheben und stattdessen die regulären Sanktionsmaßnahmen anzuwenden. Das Bundesarbeitsministerium hatte diesen Vorschlag aufgriffen und wollte diesen umsetzen. Denn oftmals hatten die Nullkürzungen zu einer Verschlechterung der sozialen Situation des jungen Erwerbslosen geführt. Nicht selten wurden die Betroffenen obdachlos, weil die Behörde eine Nullkürzung vornahm. Doch die CSU wollte dieses Argument nicht gelten lassen, wie nun die Süddeutsche Zeitung berichtet. Der CSU-Chef Horst Seehofer hatte die Sanktionen vehement verteidigt.

Die Jobcenter dürfen laut aktueller Gesetzeslage Hartz IV Bezieher unter 25 Jahre schon bei kleinen Verstößen die Leistungen für drei Monaten komplett streichen. Da reicht es schon aus, dass der Betroffene verschlafen hat und nicht zum Termin erschien oder einen Job ablehnt. Kommen zwei kleine Verstößen aufeinmal, kann die Behörde sogar die Wohnungsmiete und die Heizkosten verweigern. Bei Leistungsberechtigten, die älter sind, werden die Sanktionen nicht in dieser Härte ausgeführt.

Kleine Änderungen geplant
Geplant ist, die Hartz IV Bescheide nicht mehr alle 6 Monate zu verschicken, sondern nur noch einmal pro Jahr. Zusätzlich sind Freibeträge für Kapitalerträge geplant. So sollen mehr Kapazitäten in den Behörden geschaffen werden. (sb)

Bild: Photographee.eu – fotolia

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