Studiengebühren: Chance auf gebührenfreies Studium

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In Hessen gibt es Chancen auf ein gebührenfreies Studium. Wann gelten solche Regelungen?

In den hessischen Hochschulen könnten rund ein Drittel der Studierenden von den Studiengebühren befreit werden. Studiengebühren können per Ausnahme- und Härtefallregelung ausgesetzt werden. Denn grundsätzlich gilt in Hessen: Wer studiert muss mind. 500 Euro pro Semester zahlen. Allein die Universität Kassel schätzt nach eigenen Zählungen, dass etwa ein Viertel der 17.000 Studenten von den Studiengebühren befreit werden.

Befreit von den Studiengebühren werden laut Gesetz, Studenten, die promovieren, eigene Kinder haben oder ein praktisches Jahr z.B. im Bereich der Medizin absolvieren. Auch Studenten, die ein besonders gutes Examen vorweisen, könnten per Ausnahmeregelung von den Gebühren befreit werden. An der Universität Kassel denkt man schon über weitere Kriterien nach. Ob neben der Kinderregelung noch weitere soziale Aspekte hinzu kommen, wäre wünschenswert.


Klageflut wegen Studiengebühren
Allein in Baden-Württemberg haben die Studiengebühren eine Klageflut ausgelöst. Bei den Verwaltungsgerichten gingen knapp 2500 Klagen ein, allein 1700 in Stuttgart und Freiburg 500. Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt die zahlreichen Klagen und Proteste gegen Studiengebühren in Baden-Württemberg. "Die Rektoren der Hochschulen sollten die Sorgen der Studierenden ernst nehmen und gemeinsam mit ihnen neue Verhandlungen mit der Landesregierung über die Einführung von Studiengebühren aufnehmen", sagte in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). (10.02.07)

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