Studiengebühren Bundesländerübersicht

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Wieviel und seit wann müssen in den einzelnen Bundesländern Studiengebühren bezahlt werden. Eine Übersicht:

Baden-Württemberg
Beschlossen am 15. Dezember 2005: Einmal mehr nimmt das Land Baden-Württemberg in der Studiengebührendiskussion eine fragwürdige Vorreiterrolle ein: Am 6. September legte das Kabinett den Entwurf eines Landeshochschulgebührengesetz vor und damit den ersten konkreten Gesetzentwurf zur Einführung allgemeiner Studiengebühren; am 15. Dezember beschloss die schwarz-gelbe Mehrheit im Landtag das Gesetz.

Demnach werden ab Sommersemester 2007 an allen Hochschulen im Ländle 500 Euro pro Semester eingezogen; Ausnahmen gibt es wenige, sogar BAföG-EmpfängerInnen müssen zahlen. Außerdem gilt der Betrg von 500 Euro pro Semester nur für die klassischen Abschlüsse sowie für Bachelor- und konsekutive Masterstudiengänge. Die Höhe der Gebühren für nicht konsekutive Masterstudiengänge können die Hochschulen selbst festlegen, allerdings ist ein Mindestbetrag von 500 Euro pro Semester vorgeschrieben.

Die „Sozialverträglichkeit“ der Gebühren soll durch Kredite „zu günstigen Konditionen“ mit etwa 6 % Zinsen gewährleistet werden, die die landeseigene L-Bank vergibt. Dabei können diese Kredite lediglich bis zum 35. Lebensjahr in Anspruch genommen werden; EU-AusländerInnen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Kredit. Soweit StudentInnen zwei Jahre nach Ende ihres Studiums ihre Schulden nicht zurückzahlen können, soll ein „Studienfonds“ einspringen, um die fällig gewordenen Kredite an die Banken zurück zu zahlen. Dieser Studienfonds soll komplett aus den Studiengebühreneinnahmen gespeist werden; hierzu sollen etwa 15 % der Gebühren in den Fonds einfließen.

Bei einem 10-semestrigen Studium belaufen sich die Schulden einschließlich der fälligen Zinsen auf bis zu 10.915 Euro. Die Details des Gesetzes machen darüber hinaus deutlich, dass von der viel beschworenen „Sozialverträglichkeit“ keine Rede sein kann: Bis auf wenige Ausnahmen müssen alle zahlen; nicht einmal BAföG-EmpfängerInnen sind ausgenommen – dies passe, so Wissenschaftsminister Frankenberg, nicht zur „Philosophie des Konzeptes“. Wer ab dem 35. Lebensjahr ein Studium aufnehmen möchte, hat keinen Anspruch auf einen Kredit – begründet wird dies damit, dass „das Interesse an einem Studium [ab 35] unter sozialstaatlichen Gesichtspunkten in der Regel weniger schützenswert“ sei. Und eine Beteiligung des Landes am „Studienfonds“ wird von vornherein ausgeschlossen.

Im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens haben sich bereits die Rektoren und Kanzler der Universitäten gemeldet: Sie fordern die Abschaffung sämtlicher Ausnahmeregelungen, einen Verzicht auf den Studienfonds und eine Ausweitung der Gebührenpflicht auf DoktorandInnen.

Bereits eingeführt: Seit 1997 gibt es Langzeitstudiengebühren in Höhe von (umgerechnet) 511 Euro im Semester ab dem vierten Semester über der Regelstudienzeit. Im gleichen Jahr sollte eine Rückmeldegebühr von 100 DM eingeführt werden, die schließlich im März 2003 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt wurde. Daraufhin führte das Land auf Initiative der Regierungsfraktionen einen neuen Verwaltungskostenbeitrag von 40,- Euro pro Semester zum Wintersemester 03/04 ein. Das Geld soll der Sanierung des Landeshaushalts dienen und nicht etwa den Hochschulen für ihre Verwaltungsleistungen zukommen. Das Gesetz konnte auch durch die studentischen Proteste nicht verhindert werden. Zum Jahre 2003 wurden Auswahl- und Eignungsfeststellungsverfahren eingeführt, die die Profilbildung und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen stärken sollten. Mit letzteren werden die geltenden Kapazitätsregelungen in Frage gestellt. Die Kosten müssen die Hochschulen und auch die Studierenden selbst tragen.

Bayern
Bereits eingeführt: In Bayern sind allgemeine Studiengebühren von der Landesregierung beschlossen und werden zum Sommersemester 2007 eingeführt. Je nach Hochschulart werden Studierende hier zur Zahlung von bis zu 500 Euro pro Semester herangezogen.

Perspektive: Trotz beschlossenem Gebührengesetz gilt es, weiterhin auf die Straße zu gehen, gegen Bildungsund Sozialabbau zu protestieren und zu zeigen, dass die gesellschaftliche Mehrheit gegen Studiengebühren ist. Mit Musterklagen wird hier zusätzlich gegen das unsoziale Gesetz vorgegangen.

Die Gebühren sind sofort zu bezahlen sind; dabei ist keinerlei soziale Abfederung vorgesehen. Lediglich studierende Eltern werden von den Gebühren befreit. Kredite werden zu annähernd marktüblichen Zinssätzen zwischen 4 und 10% gewährt. Bei diesem Punkt herrscht derzeit die größte Unklarheit – offenbar hat das Wissenschaftsministerium Schwierigkeiten, ein Darlehenssystem aufzubauen.

Das Argument der Qualitätssteigerung durch Studiengebühren wird in Bayern von selbst widerlegt. Mit dem Geld können beispielsweise nicht neue ProfessorInnenstellen geschaffen werden, die für eine ernsthafte Verbesserung der Studienbedingungen dringend nötig wären. Denn diese würden kapazitätswirksam und die Hochschule müsste deshalb mehr Studierende für das betreffende Fach zulassen. Was dann logischerweise nicht zu einer besseren Betreuungsquote führt. Also müssen die Gelder in Ausstattung und Tutorien fließen. Die Vorschläge des Nürnberger FH-Rektors Eichele zur Verwendung der Mittel dokumentieren dabei den Hohn dieser Maßnahme: Die zusätzlichen Gelder sollen für neue Bücher und Fachzeitschriften, längere Bibliotheksöffnungszeiten und Tutorien Verwendung finden. All diese Posten wurden seit Anfang 2004 gekürzt – wegen der Einsparmaßnahmen der bayerischen Staatsregierung. Studiengebühren werden also dazu herangezogen, um die Mittel für Hochschulen zu generieren, die Goppel seit der Landtagswahl 2003 selbst eingespart hat.

Die soziale Selektion, die mit diesem Gebührenmodell verbunden wäre, wird im Ministerium offenbar nicht als Problem angesehen. Hinter verschlossenen Türen spottet Goppel über Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit und wiederholt frohen Mutes: „Nur weil daheim nichts ist, darf die Uni nicht als Wärmestube missbraucht werden.“

Bereits eingeführt: In Bayern gelten restriktive Prüfungsfristen, d.h. die Zwischenprüfung bzw. das Vordiplom müssen nach vier Semestern plus eventuell ein bis zwei Semestern Toleranz erfolgen. Ansonsten erfolgt die Zwangsanmeldung zur Prüfung, und bei Nichtantritt ist man einfach durchgefallen. Dasselbe gilt für den Studienabschluss. Die Prüfungsordnung sieht hier eine Toleranz von vier Semestern vor. Des Weiteren werden Gebühren für das Zweitstudium in Höhe von 500 Euro erhoben.

Berlin
Nach wie vor werden hier Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro erhoben. Zwei Studentinnen hatten mit ihrer Klage einen Teilerfolg: Es wurde festgestellt, dass der finanzielle Aufwand für die Verwaltung wesentlich geringer ausfällt als die geforderte Gebühr. Hierzu läuft jedoch ein Berufungsverfahren, weshalb die Berliner Studierenden nach wie vor den alten Betrag zu zahlen haben. Je nach Studiendauer haben Studierende in Berlin Aufschläge auf die Sozialbeiträge zu den Studentenwerken zu zahlen. Nach dem Urteilsspruch in Karlsruhe, wonach der Bund Berlin bei der Tilgung seiner Schulden nicht zu unterstützen braucht, werden Pläne zur Erhebung von Studiengebühren im Berliner Senat immer wieder zur Sprache gebracht. Teile der Linkspartei und der SPD können sich zumindest ein Studienkontenmodell vorstellen. Der neue Koalitionsvertrag sieht allerdings vor, dass Studiengebühren „zunächst“ nicht erhoben werden sollen. Wenn ab 2007 die Erarbeitung eines neuen Hochschulgesetzes ansteht, ist diese Frage aber wieder offen – wie auch die Frage, ob der Verzicht auf Gebühren mit der Schließung einer Universität gekoppelt wird.

Brandenburg
Aktuelle Situation:
Studiengebühren sind aufgrund des Hochschulgesetzes für grundständige und konsekutive Studiengänge ausgeschlossen, für Weiterbildungsstudien aber die Regel. Die Höhe der Gebühren setzen die Hochschulen fest. Was Studiengebühren betrifft, so ist die Zukunft nach wie vor ungewiss. Die SPD in Brandenburg ist für ein gebührenfreies Erststudium, die CDU möchte, wie zuletzt von Fraktionschefin Reiche gefordert, allgemeine Studiengebühren einführen. Wissenschaftsministerin Wanka (CDU) sprach sich vorsichtig für Studiengebühren aus, wenn die Ergebnisse aus anderen Bundesländern vorlägen.

Während die CDU aus ihrer Zustimmung und die Oppositionspartei Linkspartei.PDS aus ihrer Ablehnung von Studiengebühren nie einen Hehl gemacht haben – die Linkspartei.PDS Brandenburg ist Mitglied im ABS -, änderte sich die Beschlusslage der SPD im Mai 2005. Wurde noch im August 2004 inmitten des Landtagswahlkampfes beschlossen, jegliche Form von Studiengebühren aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit abzulehnen, plädiert die SPD nunmehr nur noch für ein gebührenfreies Erststudium in der Regelstudienzeit – ohne ein einziges Toleranzsemester, ohne Ausnahmen für BAföG-EmpfängerInnen.

Bereits eingeführt: Seit dem Sommersemester 2001 werden Rückmelde- und Immatrikulationsgebühren in Höhe von 51,13 Euro erhoben. Seitdem laufen auch Klagen gegen diese Form von Studiengebühren, die noch bei den Verwaltungsgerichten liegen.

Bremen
Bereits eingeführt: Das Studienkontengesetz in Bremen tritt mit Beginn des Wintersemesters 2006/2007 in Kraft. Demnach zahlen Studierende ab dem 14. Semester 500 Euro. Zu Fall gebracht: Die geplante Landeskinderregelung, wonach auswärtige Studierende benachteiligt und zu Studiengebühren herangezogen werden sollten, wurde durch einen richterlichen Urteilsspruch gekippt.

Hamburg
Bereits eingeführt: Hamburg soll nach den Vorstellungen von Wissenschaftssenator Dräger Vorreiter in der Studiengebührendebatte sein. Die Einführung allgemeiner Studiengebühren in Höhe von 500 Euro wurde vom Senat zum Sommersemester 2007 beschlossen. Bisher wurden Langzeitstudiengebühren in gleicher Höhe sowie Verwaltungsgebühren über 50 Euro erhoben. Dräger gilt als einer der größten Gebührenfans. Ginge es nach ihm, sollten es Gebühren von 2500 Euro sein.

Perspektive: Die Proteste in Hamburg werden sicherlich nach wie vor weitergehen. Darüber hinaus gibt es eine Initiative für die Durchführung eines Gebührenboykotts. Auch in Hamburg werden Musterklagen vorbereitet.

Bereits eingeführt: Seit Sommersemester 2004 werden von sogenannten "Bummelstudenten" und Studierenden mit Wohnsitz außerhalb der "Metropolregion Hamburg" 500 Euro pro Semester kassiert. Gegen die Landeskinderregelung (Wohnsitz außerhalb) wurde in erster Instanz eine Klage gewonnen.

Hessen
Aktuelle Situation: Ein breites Bündnis aus Gebührengegern (Studierende, SchülerInnen, Gewerkschaften, Parteien, soziale Bewegungen, Elterinitiativen, …) organisiert eine "Verfassungsklage von unten". Diese Möglichkeit räumt die Hessische Verfassung ein, wenn 43.308 wahlberechtigte Hessen ein Formular unterzeichnen. Zusätzlich hat die Hessische SPD angekündigt, sie wolle ebenfalls Verfassungsklage einreichen.

Bereits eingeführt: Die hessische Landesregierung hat im Oktober 2006 ein Gesetz zur Einführung allgemeiner Studiengebühren bzw. „Studienbeiträge“ beschlossen. Ab Wintersemester 2007/2008 müssen von allen Studierenden 500 Euro bezahlt werden. „Langzeitstudierende“ werden zu zusätzlichen Gebühren herangezogen. Aufgrund der massiven Proteste wurden zahlreiche Ausnahmen erstritten. Dennoch wurde das "härteste" Gesetz lediglich zu einem "normalen" unsozialen Gesetz.

Perspektive: In Hessen sind nach dem Sommersemester 2006 mit massiven Protestaktionen weiterhin zahlreiche große Demonstrationen gegen Studiengebühren zu erwarten. Musterklagen und Gebührenboykotte werden auf studentischer Seite bereits vorbereitet.

Überholt (falls das Studienbeitragsgesetz nicht zu Fall gebracht werden sollte): Studienkontenmodell: Für jeden Studiengang gibt es ein sogenanntes Studienguthaben. Ist dieses aufgebraucht, werden für jedes zusätzliche Semester Langzeitstudiengebühren fällig. Für das erste 500€, für das zweite 700€ und für jedes weitere 900€. Ein Zweitstudium kostet auch mindestens 500€ je Semester, es gibt Gasthörergebühren von bis zu 1500€ je Semester. Außerdem zahlen alle Studierenden einen sogenannten "Verwaltungskostenbeitrag" von 50€ pro Semester. Die Gebühren fließen zur Sanierung des Haushalts in die Landeskasse, lediglich einen geringen Prozentsatz der Einnahmen erhalten die Hochschulen, um damit die durch die Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungskosten zu decken.

Mecklenburg-Vorpommern
Aktuelle Situation: Nach dem Regierungswechsel Ende 2006 besteht zunehmend der Anlass zu Befürchtungen. Auch wenn derzeit noch das Verbot von Studiengebühren im Hochschulgesetz festgeschrieben ist, so lassen die Ankündigungen von Umstrukturierungen Einsparungen im Bildungsbereich in MVP nichts Gutes erwarten. Im aktuellen Koalitionsvertrag vom November 2006 haben sich CDU und SPD zunächst gegen die Erhebung von Gebühren entschieden. Bereits vor der Wahl hatte sich die SPD für Studienkonten nach dem Zöllner-Modell ausgesprochen. Auch der CDU, unterstützt von einigen Rektoren, sind derlei Überlegungen nicht fremd. Es sollen aber zunächst die (juristischen) Erfahrungen in anderen Bundesländern abgewartet werden.

Bereits eingeführt: Unabhängig von dieser Diskussion werden von den Hochschulen Rückmeldegebühren, Gebühren für GasthörerInnen, für Einstufungs- wie auch Erweiterungsprüfungen und für Studienmaterialien erhoben.

Niedersachsen
Bereits eingeführt: Ab dem Wintersemester 2006/2007 führt Niedersachsen als erstes Bundesland flächendeckend Studiengebühren von 500 Euro pro Semester ein, Erstsemester zahlen ab dem Wintersemester 2006/2007, die übrigen Studierenden ab dem Sommersemester 2007.

„Langzeitstudierende“ werden zu zusätzlichen Gebühren herangezogen. Das Gesetz sieht gestaffelte Gebühren vor, fällig wie bisher nach Ablauf der Regelstudienzeit plus vier Semester. Der Clou: je länger man „langzeitstudiert“, desto teurer wird es. Angefangen bei 600 Euro für die beiden ersten „Langzeitsemester“ über 700 Euro in den nächsten beiden und schließlich 800 Euro in den folgenden Semestern.

Um das ganze "sozialverträglich" zu gestalten, sollen die Gebühren über Bildungskredite finanziert werden, die bei der Landestreuhandstelle aufgenommen werden können, bei einem Zinssatz von 5 Prozent, zurückzuzahlen ab 2 Jahre nach dem Studium ab einem Einkommen von 1.000 Euro im Monat. Analog zum Baden-Württembergischen Modell sollen außerdem Ausfallfonds gebildet werden, die von den Hochschulen finanziert werden. Ausnahmen gibt es keine, schließlich können sich auch BAföG-EmpfängerInnen einen Kredit leisten.

Perspektive: Von studentischer Seite sind heftige Protestaktionen geplant. Darüber hinaus wird es auch hier Musterklagen geben. Ein Gebührenboykott ist bereits vorbereitet. Bereits eingeführt: Zusätzlich werden von allen Studierenden 75 Euro Rückmeldegebühren erhoben.


Nordrhein-Westfalen
Bereits eingeführt: Laut „Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz“ (HFGG), das im März 2006 vom Landtag beschlossen wurde, durften die Hochschulen zum Wintersemester 2006/2007 von den Erstsemestern allgemeine Studienbeiträge in Höhe von bis zu 500 Euro erheben. Ab dem Sommersemester 2007 werden an Hochschulen, die Studiengebühren beschlossen haben, alle Studierenden zur Zahlung dieser Summe pro Semester herangezogen. Die meisten Senate der Hochschulen in NRW haben bereits die Erhebung von Studienbeiträgen beschlossen.

Perspektive: Auch in NRW sind weiterhin heftige Proteste gegen das unsoziale Gebührengesetz der Landesregierung zu erwarten. Musterklagen werden von Seiten der Studierenden vorbereitet. Über einen Gebührenboykott wird derzeit diskutiert.

Überholt: Bisher wurden nach dem Studienkontenfinanzierungsgesetz (StKFG) nach Ablauf der 1,5fachen Regelstudienzeit, für das Zweitstudium und für Seniorstudierende Studiengebühren in Höhe von 650 Euro erhoben.

Rheinland Pfalz
Aktuelle Situation: Angesichts der Bestrebungen einiger Länder, Studiengebühren ab dem ersten Semester einführen zu wollen, hat die Landesregierung ein sogenanntes Landeskindermodell eingeführt. Es müssen alle zahlen, die ihnen ersten Wohnsitz nicht in Rheinland-Pfalz haben. Allerdings liegt dieses Landeskindermodell erst mal auf Eis. Das Aussetzen wurde damit begründet, dass man befürchte, die im Hochschulpakt 2020 geforderte Quote an "ausländischen" Studierenden nicht erreichen zu können. Die Landesregierung argumentierte, dass pro mit erstem Wohnsitz gemeldetem/r Studierenden/r pro Jahr 2000,-€ aus dem Länderfinanzausgleich an RlP wandern.

Der Vorteilsausgleich: Die Landesregierung schlägt vor, einen Vorteilsausgleich zwischen den Ländern einzuführen, wie er zurzeit in der Schweiz praktiziert wird. Grundüberlegung dieses Modells ist, dass es Diskrepanzen zwischen den verfügbaren Studienplätzen und den Studierwilligen in den einzelnen Ländern gibt.

Der Vorteilsausgleich soll so aussehen, dass Länder für die von den eigenen Studierwilligen in Anspruch genommenen Plätze in anderen Ländern die Kosten des Studienplatzes übernehmen. Rheinland-Pfalz könnte dann die Mehrbelastung durch eine Ausfinanzierung der Plätze ausgleichen und die Erhebung von Studiengebühren zur Finanzierung derselben verhindern. Zudem würde den Ländern mit "Studierendenabwanderung" dadurch ein Anreiz entstehen, die eigene Hochschullandschaft auszubauen. Erwartungsgemäß begrüßen die "Zielländer" eine solche Regelung, während die "Heimatländer" sich dagegen wehren.

Bereits eingeführt: Zum Wintersemester 2004/05 sind Studienkonten eingeführt worden, die auch rückwirkend für alle gelten, die bereits an staatlichen Hochschulen studiert haben. Die Studierenden erhalten ein Konto mit einer gewissen Anzahl an Semesterwochenstunden (SWS). Das Konto errechnet sich dabei aus dem Umfang der Regelstudienzeit plus 20 Prozent. Diese Guthaben darf man dann in der Regelstudienzeit plus 75% verbrauchen. Pro Semester wird ein fester Satz an SWS, ca. 12 bis 13, von dem Konto abgebucht. Ist das Konto aufgebraucht, müssen die Betroffenen für jede weitere SWS 25 Euro zahlen (ca. 300 Euro pro Semester), wobei dies kein fester Betrag ist, sondern das Ministerium den Preis beliebig verändern kann.

Die Landesregierung hält die Studienkonten für einen Erfolg und möchte diese beibehalten. An der Uni Mainz brachten die Konten etwa 750.000 Euro Einnahmen. Davon werden ungefähr ein Drittel für die Finanzierung des Verwaltungsaufwandes der Studienkonten aufgebraucht, der Rest steht der Universität zur Verfügung.

Saarland

Bereits eingeführt: Im Saarland sind zum WS 2007/08 Studiengebühren eingeführt. Für die ersten beiden Hochschulsemester werden je 300 Euro fällig, für alle weiteren 500 Euro pro Semester. Die Langzeitgebühren werden in diesem Zuge abgeschafft. Der Globalhaushalt für die Universität wurde nominell auf gleicher Höhe ein Jahr weiter fortgeführt, und zwar mit der Begründung, dass man im Machtvakuum zwischen Weggehen der ehemaligen Uni-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel nach deren Wahl zur Präsidentin der HRK und dem Einsetzen des neuen Präsidenten Prof. Dr. Volker Linneweber zum 01. November 2006 keine Verhandlungen über den Globalhaushalt führen wolle/könne. Die Studiengebühren sollen durch einen Kredit vom Land finanziert werden, über den es aber bis heute noch quasi keine Informationen gibt.
Sachsen

Aktuelle Situation: Bislang sind allgemeine Studiengebühren durch das Sächsische Verwaltungskostengesetz (§3 Abs. 1 Nr. 13) ausgeschlossen, allerdings gilt der sächsische Ministerpräsident als Verfechter von Gebühren. Für das neue Sächsische Hochschulgesetz ist kein Studiengebührenge- oder -verbot vorgesehen, was auch dem geltenden Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU entspricht. Die neue Wissenschaftsministerin Stange (SPD) gilt als ausgewiesene Studiengebührengegnerin.

Bereits eingeführt: In Sachsen werden zur Zeit Zweitstudiengebühren in Höhe von 300 – 450 Euro pro Semester erhoben. Diese können auf Antrag wegen einer sinnvollen Ergänzung zum Erststudium erlassen werden. Ferner existiert eine Gebühr für Externenprüfungen (25-150 Euro), für DSH-Kurse (1500-2200 Euro), E-Learning (300-500 Euro) und viele Weiterbildungsstudiengänge (40-150 Euro).

Sachsen-Anhalt
Aktuelle Situation: In Sachsen-Anhalt ist die Situation noch unübersichtlich. Während allgemeine Gebühren immer wieder im Gespräch sind, wurde im Koalitionsvertrag die ablehnende Haltung der SPD festgeschrieben.

Bereits eingeführt: Seit April 2006 sind durch das Hochschulgesetz Strafgebühren für all diejenigen vorgesehen, die nicht in Regelstudienzeit fertig geworden sind: 500 Euro beträgt die Langzeitgebühr bei Überschreitungen von mehr als vier Semestern. Hinzu kommen allgemeine Nutzungs- und Bereitstellungsentgelte nach Festlegung der Hochschulen. Zweitstudiengebühren und andere "Studienbeiträge" sind je nach Gesetzeslage in unterschiedlicher Höhe fällig. Bereits eingeführt: Es gibt eine harte Exmatrikulationsverordnung, wonach Studierende nach dem 7. Semester ohne Vordiplom/Magisterzwischenprüfung bzw. nach dem 15. Semester ohne Abschluss exmatrikuliert werden.

Schleswig-Holstein
Aktuelle Situation: Die große Koalition hat sich im November 2006 darauf geeinigt, dass während der laufenden Legislaturperiode keine allgemeinen Studiengebühren eingeführt werden.
Thüringen

Geplant / Aktuelle Situation: Allgemeine Studiengebühren sollen spätestens ab 2009 eingeführt werden. Pläne, dies vorzuziehen und das Thema so aus dem Wahlkampf 2009 herauszuhalten, können spätestens nach den Äußerungen der CDU zum neuen Hochschulgebührengesetz als bestätigt gelten. Die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Frau Schipanski (CDU) hatte einmal ein Ehrenwort gegeben, bis zum Jahre 2008 keine Studiengebühren einführen zu wollen.

Nach dem Entwurf, der im November 2006 im Landtag zur zweiten Lesung ansteht, soll ab SS 07 eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro und außerdem verschiedene Einzelgebühren für GasthörerInnen, SeniorInnen, in postgradualen Studiengängen, für diverse Prüfungen, für elektronische Materialien, für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen sowie für Studienmaterialien und für (Labor-)Praktika erhoben werden. Die Gebührengelder sollen den Hochschulen teilweise zur Verfügung gestellt werden.

Bereits eingeführt: Nach der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes im April 2003 sind Langzeitstudiengebühren beschlossene Sache. Ab dem Wintersemester 2004/05 muss jeder Studierende, der vier Semester über der Regelstudienzeit liegt, 500 Euro bezahlen. Die Konferenz Thüringer Studentenschaften (KTS) ist bemüht, bei der Umsetzung der Gebührenordnungen an den einzelnen Hochschulen möglichst viele Ausnahmen festzuschreiben, um die Zahl der Betroffenen klein zu halten. (Stand: 09.03.07, Quelle Übergebühr)

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