Steuer-CD-Ankauf: Datenschutz für die Diebesbande?

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Datenschutz für eine Diebesbande? Merkwürdigkeiten bei der Debatte über Schweizer CDs
von Holdger Platta

15.08.2012

Dort, wo der Kapitalismus am feinsten ist, stinkt er seit einiger Zeit ganz besonders zum Himmel. Ich spreche von jenem Land in den Alpen, das uns seit langem Sachen auftischt, die man nur noch als anrüchig bezeichnen kann. Diebstahl und Betrug, Hehlerei und Mittäterschaft als „Rechtsanspruch“. Man faßt es nicht!

Die Schweiz mit ihrem seit ewigen Zeiten praktizierten Täterschutz für die Galgenstricke unter den Bestverdienern aller Kontinente – sie selber nennt das Wahrung des „Bankgeheimnisses“ – sowie die Schweizer Banken, die sogar noch Geld verdienen damit, ganz so, als ob sie Hehler wären, diese Schweiz und diese Banken sind mit solchem Ganoven-Service nichts anderes als Permanent-Komplizen gigantischer Steuerverbrechen. Sie, die Schweiz und ihre Banken, stellen sich damit, bislang jedenfalls, mit enormer krimineller Energie vor millionenschweren Verbrecher und geben das auch noch als „Datenschutz“ aus, als nationales „Souveränitätsrecht“ oder Sache der Ehre. Allen Ernstes frage ich mich: haben diese Alpenbewohner (nicht alle, nichtmal die meisten, wie ausdrücklich betont werden soll!), mitten im zivilisierten Europa, noch alle Tassen im Schrank? Diese Auslegung von „Bankgeheimnis“ und „Datenschutz“ gleicht bis ins Detail dem innerhalb der Mafia gültigen Schweigegebot, der „Omertà“. Fehlte nur noch, daß die Schweizer Strafverfolgungsbehörden dem Daten-„Verräter“, dem Pentito, mit der Todesstrafe drohten, mit der pena di morte!

Versetzen wir uns einen Moment lang einmal in die folgende Situation: drei Männer planen den Einbruch in eine Villa, um dort Juwelen zu klauen. Die Sache wird gut vorbereitet: der Chef-Organisator besorgt sich Baupläne vom Haus, in denen auch der Platz des Safes verzeichnet ist, Nachschlüssel und Bolzenschneider, einen Schweißbrenner und anderes mehr. Außerdem erstellt er für sich und seine beiden Kumpels ein präzises Planungspapier für den beabsichtigten Einbruch und Raub. Das große Ding klappt folgerichtig ohne Problem, man bringt die Beute in Sicherheit, und das Verbrechertrio freut sich. Doch dann bekommt der eine Komplize kalte Füße und geht zur Polizei. Als Beweismittel bringt er dabei die genannten Gegenstände und Papiere gleich mit.

Ich denke, keiner käme auf die verrückte Idee, den Aussteiger aus dem Verbrechen als Dieb zu bezeichnen, und keiner würde das damit begründen, daß dieser Aussteiger die Beweismittel (die sämtlichst Eigentum des Chef-Planers sind) gleich mitgebracht habe zur Polizei. Keiner verstiege sich auch zu der Behauptung, diese Beweismittel könnten nicht verwertet werden vor Gericht, da sie gestohlen worden seien und infolgedessen innerhalb der bundesdeutschen Strafprozeßordnung unter das sogenannte „Beweismittelverbot“ fielen (= StPo § 136a). Und noch fast jeder, der über derlei informiert ist, würde einer Strafverfolgungsbehörde, die solchen Verbrechen nicht nachginge, „Strafvereitelung im Amt“ vorwerfen – was ja selber ein Straftatbestand laut Strafgesetzbuch ist (§ 285). Doch merkwürdig genug: in der großen Welt der großen Leute scheint alles ein wenig anders zu sein! Auch bei uns, für Oberste der CDU zum Beispiel oder für die Öberstchen der FDP. Was für Kleinkriminelle gilt, das gilt für Großkriminelle noch lange nicht, nicht also für die Ganoven aus der Welt der Millionäre, Milliardäre und der High-Society. Und auch nicht für die genannten Parteigenossen. Aber konkret:

Erneut disktuieren seit zwei, drei Wochen zig Leute in der bundesdeutschen Öffentlichkeit über die Frage, ob CDs, die zigtausend Namen von Straftätern gegen unsere Steuergesetzgebung enthalten, angekauft werden dürfn oder nicht. Und zwar mit eben dieser Frage und Begründung: es handele sich dabei um „gestohlenes“ Beweismaterial (ist das übrigens schon nachgewiesen bisher, dieser „Diebstahl“?) und dürfe deswegen vor Gericht keinesfalls als Beweismittel eingebracht werden. Jawohl, und die Erde ist eine Scheibe!

So leid es mir tut: Beteiligte an Straftaten, die durch Selbstoffenbarung Schluß machen mit diesen Verbrechen bzw. beitragen zu deren Aufdeckung und Ahndung, die kann ich nicht als „Diebe“ betrachten, wenn sie ihr Wissen den Behörden preisgeben und das Beweismaterial gleich mit auf den Tisch zu legen verstehen. Ganz im Gegenteil: nur so entgehen diese sogenannten „Diebe“ dem Straftatbestand der verbrecherischen „Mitwisserschaft“ (StPo § 138).

Das Erstaunlichste aber ist: bundesdeutsche Journalisten plappern reihenweise diesen Unfug vom „Diebstahl“ und vom „Beweismittelverwertungsverbot“ nach – von der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ über den Fernsehsender „Phönix“ bis zu meinem geliebten „Göttinger Tageblatt“. Überall sieht man die zerfurchten Stirnen dieser Rechtsgut-Bewahrer, eine Bedenkenträgerei immensen Ausmaßes, die ich bei denselben Journalisten noch niemals entdecken konnte, wenn es um die illegalen Ausforschungsmethoden gegenüber Arbeitslosen geht, bis in deren Schlafzimmer hinein, unter klarster Verletzung des Grundgesetzartikels 13, der noch jedem Staatsbürger dieses Landes die Unverletzlichkeit seiner Wohnung garantiert. Was meines Erachtens zeigt:

Das alles ist viel weniger ein Konflikt zwischen Deutschland und der Schweiz als vielmehr Mangel an Gleichbehandlung von Menschen ganz unten und ganz oben, Mangel an kritischer Intelligenz innerhalb der bundesdeutschen Massenmedien oder schlichte Parteilichkeit für die Reichen und Reichsten in unserem Land. Leben wir mittlerweile in einem Kartell, das aus Großkapital, CDU, FDP und Medien besteht? Und wir alle halten da mehr oder minder still?

Merke, das soll man weiterhin dürfen können und können dürfen: die BürgerInnen dieses Staates unbehelligt um Steuergelder betrügen – by the way, um mittlerweile fast 650 Milliarden Euro. Und wehe, jemand geht diesen Verbrechen nach! Andererseits darf man den Arbeitslosen, unter Verletzung unseres Grundgesetzes, deren letzte Würde nehmen durch Ausschnüffelung ihrer Bettgeheimnisse. Und wehe, da kommt einer mit dem Grundgesetz!

Bundesdeutsches Gerechtigkeitsempfinden 2012! Verbreitet von den Parteien, die bei uns das Sagen haben zur Zeit, assistiert von Medien, die bereitestwillig miteifern auf der Seite dieser Parteien. Und aus der Schweiz, bis zum Himmel hinauf, der passende Geruch dazu…(hp)

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