Sozialreferent lehnt Hartz IV-Wohnpauschalen ab

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Nürnbergs Referent für Jugend, Familie und Soziales, Reiner Prölß lehnt energisch sog. Hartz-IV Wohnpauschalen ab

(30.05.2010) Wie bereits berichtet, befürwortet der BA-Vizechef Heinrich Alt die Einführung eine Wohnkostenpauschale bei Hartz-IV. Auch die FDP sieht Einsparpotenziale und möchte lieber heute als morgen die Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld II Bezieher "pauschalisieren". Doch Nürnbergs Referent für Jugend, Familie und Soziales, Reiner Prölß lehnt solche Vorschläge kategorisch ab. "Das bisherige System der Wohn- und Heizkostenerstattung, das sich an Richtwerten orientiert, die von den Kommunen festgelegt werden, hat sich bewährt. Die Einführung einer Wohnpauschale wäre hingegen mit vielen Nachteilen für die Kommunen wie für die Betroffenen verbunden, so dass dieser Vorschlag schnell im Reißwolf landen sollte.", erläuterte Prölß.

Eine solche Umsetzung hätte für Kommunen und ALG II Bezieher nur negative Folgen, so der Sozialreferent. "Ist die Hartz IV Pauschale niedrig, entstehen vordergründig geringere Kosten. Die muss die Kommune dann aber durch die Übernahme von Mietschulden wieder erbringen, wenn die Miete durch die Pauschale nicht mehr abgedeckt ist und die betroffenen Personen diese nicht aus ihrem Budget decken können." Im schlimmsten Falle drohe dann für ALG II-Bezieher eine Unterbringung in einem Obdachlosenheim. Erschwerend komme hinzu, dass ein starker Nachfragedruck auf dem Wohnungsmarkt entstehen würde. Bei starker Nachfrage könnte es passieren, dass die Wohnungen sich verteuern. Es sei dann zu befürchten, dass es "zu einer stärkeren sozialen Auslese kommt und neue soziale Brennpunkte mit allen ihren negativen Begleitumständen entstehen". Das sollten Kommunen "um jeden Preis vermeiden", so der Sozialreferent.

Wohnkostenpauschalen seien ein "alter Hut", denn bereits zu "Sozialhilfezeiten" habe es gesetzliche Möglichkeiten gegeben, die Kosten der Unterkunft zu pauschalisieren. Kassel hätte dies damals auch umgesetzt und bis in die "Hartz-IV-Zeiten" fort gesetzt, aber aus rechtlichen Gründen wieder abgeschafft. Auch gegenwärtig besteht bei der Sozialhilfe die Möglichkeit, die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren. "Mir sind jedoch derzeit keine Kommunen bekannt, die im Rahmen des SGB XII Unterkunftskosten pauschalieren. Wenn die Pauschalierung irgendwie sinnvoll, kostengünstiger oder sonst vorteilhaft wäre, würde es sicher Kommunen gegeben, die dies nutzen." so Prölß. Zudem wurde immer wieder auch von Expertenseite angezweifelt, ob eine derartige Pauschalisierung nicht auch gegen die Verfassung der Bundesrepublik verstöße. (wa)

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