Hartz IV: Neue Regeln zur Selbstständigkeit

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Hartz IV: Neue Regeln auf dem Weg zur Selbstständigkeit

Für Hartz IV Bezieher gibt es seit dem ersten Januar 2009 neue Regeln für den Weg zur Selbstständigkeit (Existenzgründung, SGB II, 16c). Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg weist darauf hin, dass die Summe der Zuschüsse ab sofort auf maximum 5000 Euro begrenzt worden sind. Eine entsprechende Darlehnssumme kann jedoch die maximale Summe überschreiten.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist weiterhin daraufhin, dass bei einem Darlehen die Raten auf die persönliche und wirtschaftliche Situation des Geförderten geachtet wird. Die Zuschüsse können einmalig oder auch in Raten durch die Behörde bewilligt werden. Zuschüsse oder Darlehen können für Sachaufwendungen bewilligt werden, die für die Existenzgründung wichtig sind. Dazu gehören bespielsweise Computer, Telefon, Büromöbel, PKW, Werkzeuge oder auch Software. Dennoch werden Zuschüsse nur zweckgebunden erteilt. Weitere Hilfe erfahren Sie auch im Ratgeber Selbstständigkeit bei Hartz IV. (06.01.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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