Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Schulstarterpaket 100 Euro nicht nur bei Hartz IV

Diese Zusatz-Zahlung ist auch ein Erfolg der jahrelangen hartnäckigen Bemühungen der Sozialen Bewegung. Zugleich wird dadurch aufgezeigt, dass die Kinderregelsätze, die für Bildung eine glatte NULL vorsehen, falsch und zu gering berechnet sind. So hat Im Januar auch auf Antrag eines Bochumer Anwalts das Bundessozialgericht entschieden. Am 20. Oktober wird sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen.

"Schulstarterpaket" 100 Euro nicht nur für "Hartz IV-Kinder"

Nicht nur Schüler und Schülerinnen, deren Eltern von Hartz IV abhängig sind, erhalten ab sofort jedes Jahr zum 1. August einen Schulmittelzuschuss in Höhe von 100 Euro. Auch Kinder mit ähnlich geringen finanziellen Möglichkeiten, deren Eltern Sozialhilfe beziehen oder die mit Hilfe von „Kinderzuschlag“ und ggf. auch Wohngeld aus der Hartz IV-Statistik herausgedrängt sind, erhalten diesen Zuschuss. Fehlt das Geld Anfang August auf dem Konto, so ist bei der ARGE, dem Sozialamt oder der Kindergeldkasse nachzufragen.

Diese Zusatz-Zahlung ist auch ein Erfolg der jahrelangen hartnäckigen Bemühungen der Sozialen Bewegung. Zugleich wird dadurch aufgezeigt, dass die Kinderregelsätze, die für Bildung eine glatte NULL vorsehen, falsch und zu gering berechnet sind. So hat Im Januar auch auf Antrag eines Bochumer Anwalts das Bundessozialgericht entschieden. Am 20. Oktober wird sich das Bundesverfassungsgericht damit befassen.

Weitere Infos:
Schul-Bedarfs-Paket endlich im Bundes-Gesetz-Blatt
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 43 ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2009: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl Auf Seite 1972 - Artikel 16 - steht die Änderung von § 24a SGB II mit den EUR 100 am 01. August jeden Jahres. Diese Regelung tritt am 31. Juli 2009 in Kraft (siehe Artikel 19, Seite 1973) Auf Seite 1968 - Artikel 6 - steht die Änderung von § 28a Abs. 1 SGB XII mit den EUR 100, "wenn ihnen für den Monat, in dem der erste Schultag liegt, Hilfe zum Lebensunterhalt geleistet wird". Auf Seite 1971 - Artikel 13 - steht die Änderung des Bundeskindergeldgesetzes mit den EUR 100 im August jeden Jahres. (27.07.2009)

Hartz IV: Begrenzung der Altersvorsorgefreibeträge CDU Bürgermeister lässt Hartz IV Bezieher schuften