Rentenversicherung während ALG I Bezug

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Während des Arbeitslosengeld I Bezuges werden die Beiträge für die Rentenversicherung weiter von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt

Während des Arbeitslosengeld I (ALG I) Bezuges werden die Beiträge für die Rentenversicherung weiter von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, teilte die Deutsche Rentenversicherung des Bundes mit. Während des Bezuges des ALG I werden 80 Prozent der bisherigen Beiträge der Rentenversicherung gezahlt. Das bedeutet, dass auch während der Arbeitslosigkeit anteilig die Beiträge zur staatlichen Rentenversicherung eingezahlt werden. Rutscht der ALG I Empfänger in den ALG II Bezug (Hartz IV), so werden diese Beiträge nur in einer einheitlichen Höhe von 40,80 Euro von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gezahlt. Damit steigt die Rente rechnerisch für Hartz IV Empfänger dann gerade einmal um 2,17 Euro pro Rentenjahr. Diese Regelung gilt für die alten und neuen Bundesländer.

Falls Betroffene Fragen zur Rentenzahlung und Rentenversicherung während des Arbeitslosengeld I und II Fragen haben, so kann die kostenlose Hotline der Deutschen Rentenversicherung oder am Servicetelefon unter 0800/10004800 angerufen werden. Eine weitere Möglichkeit ist, im Arbeitslosengeld Forum nachzufragen. (27.05.2009)

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