Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Wohnung Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Rentenversicherung während ALG I Bezug

Massive Kürzung bei Menschen mit Behinderungen

Während des Arbeitslosengeld I Bezuges werden die Beiträge für die Rentenversicherung weiter von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt

Während des Arbeitslosengeld I (ALG I) Bezuges werden die Beiträge für die Rentenversicherung weiter von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, teilte die Deutsche Rentenversicherung des Bundes mit. Während des Bezuges des ALG I werden 80 Prozent der bisherigen Beiträge der Rentenversicherung gezahlt. Das bedeutet, dass auch während der Arbeitslosigkeit anteilig die Beiträge zur staatlichen Rentenversicherung eingezahlt werden. Rutscht der ALG I Empfänger in den ALG II Bezug (Hartz IV), so werden diese Beiträge nur in einer einheitlichen Höhe von 40,80 Euro von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gezahlt. Damit steigt die Rente rechnerisch für Hartz IV Empfänger dann gerade einmal um 2,17 Euro pro Rentenjahr. Diese Regelung gilt für die alten und neuen Bundesländer.

Falls Betroffene Fragen zur Rentenzahlung und Rentenversicherung während des Arbeitslosengeld I und II Fragen haben, so kann die kostenlose Hotline der Deutschen Rentenversicherung oder am Servicetelefon unter 0800/10004800 angerufen werden. Eine weitere Möglichkeit ist, im Arbeitslosengeld Forum nachzufragen. (27.05.2009)

Keine Beschränkung des Rechtsweg bei Hartz IV CDU ist auf Wählerfang bei Hartz IV Betroffenen