Die Rente mit 67 muss 2010 auf den Prüfstand

Lesedauer < 1 Minute

Beschäftigung Älterer hat Vorrang vor längerer Lebensarbeitszeit

"Die Rente mit 67 bleibt solange ein Kuckucksei im Vogelnest, solange die Menschen nicht arbeiten dürfen, solange sie können und wollen", erklärte der Präsident des Sozialverbandes VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, zur Verabschiedung des Gesetzes für eine Rente mit 67.

Ab 2012 soll das gesetzliche Renteneintrittsalter für den Bezug einer abschlagsfreien Rente stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden.

Der einzige Lichtblick bestehe darin, dass eine Revisionsklausel vorhanden sei und somit die Rente mit 67 im Jahr 2010 auf den Prüfstand komme, sagte Hirrlinger. Die Regelaltersgrenze darf nur dann erhöht werden, wenn im Jahre 2010 mindestens mehr als die Hälfte der 55- bis 65-Jährigen einen Arbeitsplatz hat. Hirrlinger forderte die Politik auf, die Zeit zu nutzen, um die Wirtschaft zu verpflichten, verstärkt über 50- und 55-Jährige zu beschäftigen.

Wenn sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Ältere nicht so positiv entwickelte, wie derzeit erwartet, könne das Gesetz nicht umgesetzt werden, erklärte VdK-Präsident Hirrlinger. Denn dann drohten gerade älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Arbeitslosigkeit und hohe Abschläge bei vorgezogenem Rentenbeginn noch niedrigere Renten.

Es bestehe die Gefahr, dass die Renten weiter Richtung Grundsicherungsniveau absänken. Hirrlinger: "Die beschlossenen und vorgesehenen politischen Maßnahmen können eine Altersarmut zur Folge haben, die in ihren Ausmaßen von der Bevölkerung heute noch gar nicht richtig erkannt wird." (Sabine Kohls, 08.03.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...