Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Jobsuche Hartz IV Forum Hartz IV Newsletter Fragen & Antworten Hartz IV Anti Hartz IV Termine Hartz IV Links Hartz IV Download Bewerbungshilfe Hartz IV & Kind GEZ Befreiung bei Hartz IV ALG II Probleme Hartz IV Musterwidersprüche Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Presse zu Hartz IV Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen
Startseite Hartz IV News

Hartz IV News


Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Suchen Günstigen Strom suchen Henrico Frank, Kurt Beck und das Leben danach Hartz IV Chat Bedarfsgemeinschaft Hartz IV Übersicht Hartz IV Beratungsstellen Was bekommt man bei Hartz IV / Regelleistung Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns RSS News einbinden Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Sitemap Heizkosten Check Impressum Kontakt

Hartz IV: Anspruch auf Renovierungskosten

Scharfe Kritik an den Hartz IV Pauschalisierungs-Absichten bei den Unterkunftskosten

Hartz IV: Anspruch auf Renovierungskosten bei Umzug
Das Bundessozialgreicht in Kassel urteilte, dass auch Arbeitslosengeld II (ALG-II) Empfänger unter bestimmten Vorraussetzungen einen Anspruch auf die Übernahme der Renovierungskosten haben. Im konkreten Fall hatte eine Frau aus Duisburg geklagt. Die Frau ist in eine kostengünstigere Wohnung umgezogen. Da die Wohnung nicht renoviert war, verlangte die Klägerin 300 Euro von der Arge für die Kosten der Renovierung. Doch die Arge lehnte ab und teilte der Frau mit, dass die Wohnung schon teurer "als vereinbart" sei und die Kosten für Verschönerungsarbeiten in der Wohnung bereits im ALG II Regelsatz enthalten sei.

Dieser Ansicht der Behörde folgte das oberste Sozialgericht nicht. So urteilte das BSG (Az. B 4 AS 49/07 R): "Es gibt das Recht, die Bewohnbarkeit herzustellen, und die Kosten dafür sind nicht zwangsläufig im Hartz IV Regelsatz enthalten." Dies gilt jedoch nicht, wenn laut Mietvertrag bereits eine voll renovierte Wohnung übergeben worden sei. Die Arge müsse zahlen, wenn eine Renovierung beim Einzug in die neue Wohnung notwendig sei und die Kosten entsprechend angemessen sind. (19.12.2008)

Hartz IV: 30 Stunden Ein-Euro-Job rechtens Wie man sich gegen die Gaspreis- Erhöhung wehrt