Polizei hebt Anti-Hartz IV- Demoverbot auf

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Der Zahltag vor dem Jobcenter in Oberbarmen findet wie geplant statt

29.08.2014

Die Polizei hebt die Verfügung gegen den Erwerbslosenverein Tacheles auf, mit der sie den Erwerbslosenprotest vor dem Jobcenter auf den Gehsteig verbannen wollte.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf teilte gestern mit, dass die Wuppertaler Polizei die Verbotsverfügung zurückgenommen hat. Der Verein Tacheles hatte am Dienstag Klage dagegen eingereicht. Eine Begründung für den Sinneswandel wurde den Verein nicht mitgeteilt. Harald Thomé von Tacheles e.V. zeigt sich erfreut über den überraschenden Erfolg der Klage: „Es war richtig, in dieser Frage konsequent zu bleiben, denn der Protest muss in unmittelbarer Nähe des Jobcenters stattfinden. Alles andere wäre eine Einschränkung des Versammlungsrechts gewesen.“

Gleichwohl bedauert der Verein, dass mit dem Rückzug der Verbotsverfügung der gerichtlichen Klärung ausgewichen wurde, ob das Versammlungsrecht auch auf Privatgelände gilt, wenn sich dort öffentliche Einrichtungen befinden, die für jeden zugänglich sind. „Diese Frage ist von grundsätzlicher Bedeutung, weil sich immer mehr Behörden in Privatimmobilien einmieten“, erläutert Thomé. „Der Freibrief, Demonstrationen vor solchen Orten zu verbieten, wäre nach unserer Auffassung eine empfindliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit.“

Der Erwerbslosenprotest findet demnach wie ursprünglich geplant am Montag, 01. September, von 8:00 bis 12:00 Uhr vor dem Jobcenter in Oberbarmen an der Schwarzbach 105 statt. Tacheles will dort mit einem offenen Beratungsangebot, Ämterbegleitung, einem Infostand und Redebeiträgen auf die Missstände in den Wuppertaler Jobcentern aufmerksam machen und über geplante Gesetzesverschärfungen informieren. „Wir rufen alle Erwerbslosen dazu auf, sich an unserer Aktion zu beteiligen“, so Thomé. „Das Jobcenter ist ein öffentlicher Raum, in dem Protest erlaubt ist.“ (PM, Tachles e.V.)

Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

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