Neue Hartz IV-Regelungen ab 2015

Lesedauer 2 Minuten

Hartz IV-Bezieher müssen mit weiteren Verschärfungen rechnen

23.04.2014

Die neuen weitreichenden Hartz IV-Änderungen, deren Regelungen "Experten" einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf den Weg gebracht haben, sollen voraussichtlich ab 2015 umgesetzt werden. Vor allem schnellere "Bestrafungen bei Pflichtverstößen und strengere Mietregeln" soll die Gesetzesänderung beinhalten. Heinrich Alt, Vize-Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA) nennt zudem "den Abbau von Bürokratie als vorrangiges Ziel der geplanten Reform". So sollen ALG II-Leistungsberechtigte künftig nur noch alle 12 statt wie bisher alle sechs Monate eine Antrag auf Weiterbewilligung von Hartz IV stellen müssen.

Abbau der Bürokratie bei Hartz IV könnte mehr Ungerechtigkeit zur Folge haben
Im Interview mit der „Bild“-Zeitung bestätigte Alt die Reform-Pläne zum Bürokratie-Abbau: „Wir neigen in Deutschland dazu, jedem Einzelfall gerecht werden zu wollen. Das macht Hartz IV viel zu bürokratisch. Wir wollen Probleme lösen und sie nicht bescheiden.“ Das Leistungsrecht müsse vereinfacht werden, „um mehr Zeit dafür zu haben, die Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen“. Dafür müssen Alt zufolge auch Ungerechtigkeiten in Kauf genommen werden. „Wenn wir es einfacher machen wollen, wird es sicher auch wieder etwas ungerechter werden. Aber wenn wir nicht bereit sind zu etwas mehr Ungleichheit, wird das System so komplex bleiben“, so der Vize-Chef der BA.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte in den vergangenen Monaten zahlreiche Vorschläge zur Vereinfachung von Hartz IV diskutiert und sich im Kern geeinigt. Die Gesetzesänderung könnte im Herbst beschlossen und ab 2015 in Kraft treten. „Die konkreten Vorschläge der Arbeitsgruppe werden der Arbeits- und Sozialministerkonferenz spätestens im November 2014 vorgelegt. Dann könnte schließlich eine gesetzliche Umsetzung erfolgen“, sagte Alexander Schweitzer (SPD), rheinland-pfälzischer Sozialminister und Sprecher der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Zeitung.

Die Jobcenter sehen der Reform positiv entgegen. „Wenn die Vorschläge jetzt umgesetzt werden, wäre das ein Licht am Ende des Tunnels“, erklärte Matthias Schulze-Böing, Sprecher des „Bundesnetzwerks Jobcenter“, gegenüber dem Blatt.

Was wird sich voraussichtlich bei Hartz IV ändern?
Der Zeitung zufolge wird die Reform zahlreiche Änderungen, insbesondere Verschärfungen der bisherigen Regelungen mit sich bringen. So sollen strengere Mietregeln in Kraft treten. Wenn ein Leistungsbezieher in eine neue Wohnung zieht, die zwar nicht größer, aber teurer ist als die alte Unterkunft, wird das Jobcenter nur noch die Höhe der früheren, geringeren Unterkunftskosten übernehmen. Zahlt der Hartz IV-Bezieher zudem seine Miete nicht ordnungsgemäß an seinen Vermieter, wird der Leistungsträger zukünftig nicht mehr einspringen. Bisher musste das Jobcenter meist auch nachzahlen, wenn der Mieter selbst verschuldet das Geld für andere Dinge statt für die Miete ausgegeben hat.

Die neue Reform sieht zudem härtere Strafen in Form von Leistungskürzungen bei Pflichtverstößen vor. So sollen Hartz IV-Bezieher der Zeitung zufolge keine Leistungen mehr erhalten, wenn sie beispielsweise einen Termin beim Jobcenter versäumen. Bislang gilt ein gestaffeltes System für Sanktionen, das erst nach mehrmaligen Pflichtverstößen eine komplette Leistungskürzung vorsieht. Bereits jetzt führen die Kürzungen dazu, dass Sanktionierte unter das Existenzminimum rutschen. Die neuen Regelungen bedeuten eine weitere massive Verschärfung der Sanktionspraxis, die viele Menschen noch schneller in die Armut treibt.

Anträge für Hartz IV sollen zukünftig nur noch alle 12 Monate gestellt werden
Um den bürokratischen Aufwand der Leistungsträger zu verringern, müssen Leistungsberechtigte zukünftig nur noch alle 12 statt wie bisher aller sechs Monate einen Antrag auf Hartz IV stellen. Zudem sollen vom Jobcenter zu viel gezahlte Beträge bis zu einer Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden. Darüber hinaus ist geplant, Hartz IV-Beziehern in finanziellen Notlagen, einen Vorschuss auf den nächsten Monat zu gewähren, ohne wie bisher dafür einen Darlehensvertrag abschließen zu müssen.

Wie die Zeitung berichtet, müssen Beträge, die das Jobcenter versehentlich an verstorbene Leistungsbezieher weiter gezahlt hat, künftig nicht mehr von den Hinterbliebenen zurückgefordert werden, sondern sollen von den Banken zurücküberwiesen werden. (ag)

Bild: Peter Feldnick / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...