BA Quoten Vorgabe bei Hartz IV Sanktionen?

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Schädliche Hartz IV Sanktionen gegen Arbeitslose
aus "Sperre", das Arbeitslosenmagazin

"Nach internen Vorgaben werden Chefs von Jobcentern dazu vergattert, 30 bis 40 Prozent der Hartz IV-Empfänger mit Sanktionen zu belegen. Diese Quote soll erbracht werden unabhängig davon, wie sich die Arbeitslosen konkret verhalten", teilte unlängst das Radiomagazin „Politikum“ mit (WDR 5, Sendung vom 23 März. 2009). Sonst berichten große Teile der Medien zu diesem Thema meistens unter dem Motto: „Arbeitsunwillige Hartz IV-Empfänger werden verstärkt sanktioniert.“ Es gibt also reichlich Anlass, sich näher mit diesen umstrittenen Maßnahmen zu befassen.

Ein Beispiel
Herr G soll sich auf fünf Vorschläge seines Arbeitsvermittlers umgehend bewerben. Vier Bewerbungen erledigt er in den nächsten Tagen. Für die fünfte fehlen ihm Foto, Mappe usw. Da er bis zum Ende des Monats wenig Geld hat, bewirbt er sich erst vierzehn Tage später. Bei der folgenden Anhörung wird dieser Grund nicht akzeptiert und sein Regelsatz wird für die nächsten drei Monate um 30 Prozent gekürzt, da er die Arbeitsaufnahme vereitelt habe. Es stellt sich aber heraus, dass die Arbeit noch gar nicht vergeben war. Der Arbeitgeber entschied sich erst viel später für einen anderen Bewerber, nachdem Herrn Gs Unterlagen längst eingegangen waren.

In Deutschland wurden also bei der Einführung von Hartz IV härtere Sanktionsmöglichkeiten beschlossen, um die Bereitschaft der Betroffenen zu erhöhen, ihren Pflichten nach dem SGB II nachzukommen, was vor allem auch bedeutete, unterqualifizierte und schlechter bezahlte Arbeiten anzunehmen. Nach verbreiteter Meinung leben Arbeitslose auf Kosten der Arbeitenden. Doch tatsächlich sind sie Leidtragende einer ungerechten Verteilung der Arbeit. Statt gegenzusteuern wurden in den letzten Jahren die Wochenarbeitszeit und die Lebensarbeitszeit verlängert, auch zum Schaden der Arbeitenden; denn deren Lebensqualität leidet unter zunehmendem Leistungsdruck und verstärkter Angst um den Arbeitsplatz fast so wie die der Erwerbslosen.

Der Wettbewerb der ARGEn
Die Hartz IV-Behörden (ARGEn) stehen in einem Wettbewerb um die geringsten Kosten pro Hartz IV Hilfeempfänger. Diese können gesenkt werden durch Bekämpfung von Leistungsmissbrauch, aber auch, indem man Leistungen vorenthält, z.B. mithilfe von Sanktionen. Auch in diesem Zusammenhang sind also die Sanktionen zu sehen und wohl auch das Ausmaß der Klagen gegen Hartz IV-Bescheide. Letzteres wird aber nicht verbucht als ein durch Hartz IV verursachter Schaden, sondern gleichsam als Leistungsmissbrauch der Betroffenen. Obwohl etwa die Hälfte der Klagen erfolgreich ist, hat man in NRW zunächst die Rechtsberatung eingeschränkt durch Finanzierungsstopp unabhängiger Beratungsstellen. Als nächstes ist geplant, die Klageflut durch Einführung erheblicher Gebühren einzudämmen. So wird der Rechtsstaat ausgehebelt.

Und in anderen Ländern?
In manchen Ländern kamen auf eine offene Stelle zehn Arbeitslose und mehr. Trotzdem befassten sich Wissenschaftler mit der Frage, ob man die Arbeitswilligkeit mit Druck fördern könnte. Einige wenige ermittelten in begrenzten Untersuchungen einen positiven Effekt von Sanktionen – hungernd akzeptiert man jeden Job – und gaben die Empfehlung, diese zu verschärfen (Schneider 2007; Konle-Seidel 2008, 86 – 87). Viele OECD-Länder setzten diese Empfehlung um (Schneider 2007). – Man tat so, als habe man ein Vermittlungsproblem und kein Arbeitsmarktproblem, und man beschloss tatsächlich, die Arbeitslosen – Opfer der Entwicklung – stärker zu drangsalieren. Das war wissenschaftlich begründet, so dass niemand ein schlechtes Gewissen haben musste.

Kein Vertrauen zum Arbeitsvermittler
Mehrere Beratungsstellen wiesen darauf hin, dass Arbeitsvermittler auf 400 betreute „Kunden“ kaum richtig eingehen können mit diesem Effekt: Die Hilfebedürftigen entwickeln kein Vertrauen, über ihre körperlichen, psychischen und sonstigen Schwierigkeiten zu sprechen. Die Schwierigkeiten können aber der Grund für die Ablehnung einer Arbeit und das Versäumen von Terminen sein und damit für Sanktionen. Statt Hilfen anzubieten, werden dann zusätzliche Probleme bereitet. Es gibt allerdings auch einige Fallmanager, die eine geringere Anzahl besonders belasteter Personen etwas intensiver betreuen. Doch viele, die es nötig hätten, wechseln nicht dorthin, da sie Angst haben, zunächst mit ihren Vermittlern über ihre Probleme zu sprechen.

Dürftige Vermittlungserfolge
Im November 2008 hat die Arbeitsverwaltung in Münster 146 Arbeitslose durch eigene Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt integriert, inkl. Leiharbeit und beim Arbeitslosengeld I und II zusammen (Agentur für Arbeit Münster 2008, 11). Im selben Monat wurden 215 Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I und 391 Sanktionen bei Hartz IV neu festgestellt (BA 2009 a, b). Das sind 4,2-mal mehr Sanktionen als Vermittlungen.

Auch mit den härtesten Sanktionen kann man eben in nur eine Stelle keine 10 Arbeitssuchende zwingen, was vorauszusehen war, die konkreten Zahlen: 1 595 offene Stellen, 15 803 Arbeitssuchende (Agentur für Arbeit Münster 2008, 7 f). Den Arbeitslosen wird das aber als persönliches Versagen angelastet nach dem Motto: „Wer Arbeit sucht, der findet auch welche.“

Die Vermittlungsstrategie
Meldeversäumnisse sind der wichtigste Sanktionsgrund und hatten 2008 bundesweit einen Anteil von etwa 54 %, gefolgt von Ablehnung oder Abbruch einer zumutbaren Arbeit oder Maßnahme mit etwa 22 % (BA 2009 a). Warum die vielen Meldeversäumnisse? Bei der Zumutbarkeit von Arbeit gibt es fast keine Einschränkungen mehr. Jeder muss fast jede Arbeit annehmen. Einige Beispiele nach Angabe von Betroffenen, nicht nur aus Münster:

-Ein Ergotherapeut sollte nach dem Wechsel seines Vermittlers als erstes in einer Steinbrechanlage arbeiten und Fremdkörper aus zerkleinertem Bauschutt aussortieren. Einige Monate später erhielt er einen Vermittlungsvorschlag für eine Leihfirma und sollte in einer Müllsortieranlage eingesetzt werden.

– Als eine Diplom-Sozialpädagogin einer Vermittlerin sagte, sie habe sich für einen 400- Euro-Job bei einer sozialen Einrichtung beworben und hoffe, dort später eine feste Stelle zu erhalten, wurde sie verhöhnt: „Hoffentlich wird das nichts! Darauf ruhen sie sich nur aus!“ Sie wurde aber vorgeschlagen für einen 400-Euro-Job als Bäckereiverkäuferin.

– Nach erfolgreichem Studienabschluss meldete sich eine junge Dame arbeitslos und wurde als erstes mit Vermittlungsvorschlägen aus dem untersten Lohnsektor überhäuft, Verkäuferin, Regalauffüllerin, Produktionshelferin usw. Als sie protestierte, wurde sie zurechtgewiesen: „Welche Ausbildung Sie gemacht haben, interessiert hier nicht!“

– Ein Arbeitsloser mit einem Magister in Politologie wurde vorgeschlagen für eine Zeitarbeitsfirma in Mönchengladbach. Als Aushilfskraft sollte er an Büros verliehen werden. Seine tägliche Pendelzeit hätte etwa sechs Stunden betragen, da ein Umzug wegen der befristeten Tätigkeiten unzumutbar gewesen wäre.

– Eine alleinerziehende Frau mit Kind, die mit einem 400 Euro-Job zu ihrem Lebensunterhalt beitrug und deren Kind in der Nachbarschaft und einem Kindergarten gut integriert war, wurde vorgeschlagen für eine Putzstelle in Potsdam.

– Eine Frau, die jahrelang als Lehrerin in einer Schule gearbeitet hat, erhielt den Vorschlag, in derselben Schule zu putzen. So wird die Arbeitswilligkeit getestet und wer solchen Vorschlägen nicht Folge leistet, wird sanktioniert. Trotz propagierten Facharbeitermangels wird vor allem dequalifiziert. Systematisch zwingen Jobcenter die Arbeitslosen in prekäre Beschäftigungs- verhältnisse. Dr. Gahlen, ehemaliger Geschäftsführer der ARGE Münster, teilte mit, in Münster würde zu 70 Prozent in Leiharbeit vermittelt. Bei einem früheren Anlass nannte er sogar 80 Prozent.

Nach und nach sorgen die ARGEn so für ein Heer billiger, jederzeit verfügbarer „Sklavenarbeiter“. Eine ganze Branche entstand unter der Regie des damaligen Superministers Wolfgang Clement, der nun ausgerechnet in dieser Branche Leiharbeit einen hochdotierten
Posten hat.

Die schädliche Wirkung der Sanktionen
Ohne das Sanktionsverfahren, ohne diesen Zwang hätten die Leiharbeit und die übrigen schlecht bezahlen Arbeitsverhältnisse nicht das derzeitige Ausmaß erreicht; denn die Vermittlungspraxis der ARGEn gab den Unternehmen Anreize, reguläre Arbeitsplätze durch prekäre zu ersetzen (Beispiele bei Spindler 2009). Das verursachte mehr Armut und führte zur Niedriglohndebatte.

Bei mehreren Beratungsstellen sah man einen Zusammenhang zwischen Sanktionen und Wohnungsnotfällen. Bereits bei einer 30 %igen Sanktion überlege man spätestens im dritten Monat, ob man hungert oder die Miete nicht bezahlt. Möglicherweise erklärt das die Zunahme der Räumungsklagen in Münster um 20 % im letzten Jahr, von der die Presse berichtet hat.

Mehr als 10 Forschungsinstitute untersuchen die Folgen der Umstellung auf Hartz IV. Doch bei den Sanktionen interessiert man sich nur für mögliche Effekte auf die „Arbeitsmarktperformance“ der Betroffenen. Eine Studie belegt, „dass die Sanktionsquoten kaum etwas über die Qualität der Arbeit der Träger der Grundsicherung … aussagen. Insbesondere ist ein Zusammenhang zu Eingliederungserfolgen … nicht eindeutig zu belegen.“ (con_sens 2008, 15) Eine hohe Quote ist also ebenso unwirksam wie eine niedrige. Weiteres Ergebnis der Studie: Die Hilfebedürftigen, die arbeiten und ergänzende Leistungen beziehen, nahmen bundesweit von Januar bis September 2007 um 16,9 % zu (Ebenda, 10). Das zeigt, dass vorwiegend in prekäre Beschäftigung vermittelt wird.

Bei den o.g. Untersuchungen ist aber vor allem zu bemängeln, dass man mögliche Schäden durch Sanktionen völlig ignoriert, z.B. durch mehr Obdachlosigkeit, durch mehr Erkrankungen, durch einen Mehrbedarf an psychologischer Betreuung, durch höhere Kosten bei den Sozialgerichten, durch mehr Vernachlässigung von Kindern, durch mehr Kriminalität, durch höhere Suizidraten, durch Umwandlung regulärer Arbeitsplätze in prekäre, durch
entsprechende Verluste an Kaufkraft und Steuereinnahmen, durch mehr Armut usw.

Fazit
Menschen wird systematisch Schaden und Leid zugefügt, als ob Arbeitslosigkeit nicht schon Strafe genug wäre. Das Vermitteln in prekäre Beschäftigung unter Zwang verletzt die Würde des Menschen, verstößt gegen das Recht auf freie Berufswahl und erinnert eher an Versklavung.

Weltweit gibt es ein Wettrüsten um die höchste Produktivität. Deshalb ist Vollbeschäftigung nur durch eine gerechte Aufteilung der Arbeit zu erreichen. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber benachteiligten Menschen. Doch die Regierenden machen gemeinsame Sache mit den Verursachern der Arbeitslosigkeit zum Schaden der Betroffenen und der Gesellschaft. Anders als Suchtkranke können die Verantwortlichen keine verminderte Schuldfähigkeit für sich in Anspruch nehmen. Deshalb wären sie eigentlich zur Rechenschaft zu ziehen. Doch wenn ein Unrecht eine überragende Dimension erreicht und die Verantwortlichen kein Unrechtsbewusstsein haben, dann ist das „nur“ Politik.

Hartz IV Sanktionen
Grundzüge des Sanktionsverfahrens Beim Arbeitslosengeld II wird bei Meldeversäumnissen der Regelsatz von 351 Euro drei
Monate um 10 % gekürzt, bei weiteren Verstößen in einem Jahr um 20 %, 30 % usw. Bei den übrigen Verstößen ist die Situation uneinheitlich: Sind die Betroffenen älter als 25 Jahre, wird der ALG II Regelsatz drei Monate zunächst um 30 % gekürzt und dann um 60 %. Beim dritten Verstoß in einem Jahr entfallen der Regelsatz und die Unterkunftskosten ganz. Sind die Betroffenen bis 25 Jahre alt, wird der Regelsatz sofort ganz gestrichen und im Wiederholungsfall auch die Unterkunftskosten. Sich überschneidende Sanktionen werden addiert. (03.08.2009, aus "Sperre" das Arbeitslosenmagazin)

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