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Keine Hartz IV Zwangsumzüge in München

Hartz IV: In teuren Ballungszentren dürfen die Mieten nicht gekürzt werden oder zum Umzug (Zwangsumzug) aufgefordert werden

In Ballungszentren wie München sind die Mieten explosions-artig hoch. In der Vergangenheit wurden die Mieten durch die Argen gekürzt oder es wurde zum Umzug aufgefordert. Dieser Praxis hat nun das Bundessozialgericht in Kassel ein Riegel vorgeschoben. Die Höchstgrenzen für Wohnungen von ALG II Empfängern dürfen auch nicht in Großstädten wie München gekürzt werden, so das Bundessozialgericht (BSG) im Urteil Az.: B 4 AS 30/08 R.

Die Arge in München hatte die zulässige Größe einer Wohnung für eine Person von 50 auf 45 Quadratmeter gesenkt und mit den hohen Mieten in München argumentiert. Die Mieten wären derart hoch, dass auch Menschen, die keine Hartz IV Leistungen erhalten, diese kaum mehr bezahlen könnten. Die Mieter würden in kleinere Wohnungen ziehen. Von daher sollten Hartz IV Betroffene nun auch in kleinere Wohnungen ziehen. Diese wurden dann die Kosten der Unterkunft (KdU) gekürzt oder zum Umzug aufgefordert. Diese Praxis wird dann auch "Zwangsumzug" genannt.

Doch die obersten Sozialrichter am Bundessozialgericht sahen dies anders. Das BSG urteilte, dass zwar die Wohnung des Klägers mit 56 Quadratmetern zu groß sei, die Arge jedoch nicht einfach die Höchstgrenzen für Wohnungen senken dürfe. Somit sind weiterhin 50 Quadratmeter in München angemessen.

Exkurs "Angemessene Unterkunft bei ALG II Bezug"
Was die angemessenen Kosten der Unterkunft sind, darf jede ARGE selbst festlegen. Dies darf jedoch nicht willkürlich geschehen. Hierzu führte das Bundessozialgericht in einem früheren Urteil (AZ: B 7b AS 18/06 R) aus, das es (unabhängig von den Mietspiegel ermittelten Angemessenheitskriterien) darauf ankommt, das der Hilfebedürftige im Bedarfszeitraum tatsächlich eine solche Wohnung anmieten konnte und damit tatsächlich die Möglichkeit der Kostensenkung bestand. Ansonsten ist die derzeitige Wohnung als angemessen zu betrachten und deren Kosten solange zu zahlen, bis eine Möglichkeit zur Kostensenkung tatsächlich besteht. In München wird diese Möglichkeit kaum bestehen. Mehr zu den Kosten der Unterkunft erhalten Sie in unserem Ratgeber: Miete bei Hartz IV (19.02.2009)


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