Mehr Darlehen: Hartz IV-Regelsatz zu niedrig

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Immer mehr Hartz IV-Bezieher benötigen Darlehen vom Jobcenter

27.05.2013

Einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ zufolge, sind Zahl und Höhe der von den Jobcentern an Hartz IV-Bezieher gewährten Darlehen in den vergangen Jahren deutlich gestiegen. Linke und Grüne fordern deshalb die Anhebung der ALG II-Regelsätze. Die Darlehen werden zur Finanzierung größerer Anschaffungen wie einer Waschmaschine oder eines Kühlschranks gewährt.

Darlehen werden von Jobcentern nur bei „unabweisbarem Bedarf“ gewährt
Während im Jahr 2007 durchschnittlich 12.873 Darlehen pro Monat von den Jobcentern gewährt wurden, waren es im vergangenen Jahr bereits 16.833 Fälle im Schnitt. Das schreibt die „Saarbrücker Zeitung“ in ihrer Montagsausgabe mit Verweis auf aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach sei auch die Höhe der gewährten Darlehen deutlich von 216 Euro im Jahr 2007 auf 298 Euro (2012) gestiegen.

Hartz IV-Bezieher haben die Möglichkeit, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen, wenn der BA zufolge ein „unabweisbarer Bedarf“ nachgewiesen wird. Dieser besteht beispielsweise, wenn kurzfristig ein neuer Kühlschrank angeschafft werden muss, die Kosten für das Gerät aber nicht aus dem Regelsatz des Leistungsberechtigten gedeckt werden können. Derzeitig liegt der Hartz IV-Regelsatz in Deutschland für einen Einpersonenhaushalt bei 382 Euro monatlich. Klar, dass davon keine größeren Anschaffungen gemacht werden können – vor allem dann nicht, wen sie kurzfristig anfallen wie im Fall eines defekten Kühlschranks.

Sabine Zimmermann (Linke) sieht in den steigenden Zahlen einer Beweis dafür, „dass die Höhe der Hartz IV-Regelsätze nicht ausreicht, um die Grundsicherung des Lebensunterhalts gewähren“. Die über Darlehen finanzierten Anschaffungen seien keine Luxusgüter, sondern gehörten zu den „wichtigsten Dingen zum Überleben“.

Auch die Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer fordert deshalb die Anhebung des Hartz IV-Regelsatzes. Die Zahlen gäben einen „eindeutigen Hinweis darauf, dass der Regelsatz zu gering ist“. Es müsse möglich sein, auch größere Anschaffungen mit Hartz IV-Leistungen zu bezahlen.

Wie die BA mitteilte, würden für die Rückzahlung eines Darlehens zehn Prozent des Hartz IV-Regelsatz des Betroffenen abgezogen bis der Kredit abgezahlt sei. (ag)

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