Lohndumping als Integrationshilfe?

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Klage des Jobcenter wegen Lohndumping wurde zurückgewiesen: Stundenlohn von 1,60 Euro angeblich rechtens

10.04.2014

Am Mittwoch berichteten wir über einen Fall mit dem sich das Arbeitsgericht in Senftenberg beschäftigen musste. Ein Rechtsanwalt hatte zwei seiner Angestellten weniger als 1,60 Euro Stundenlohn gezahlt, so dass die Mitarbeiter ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken mussten. Das zuständige Jobcenter forderte die Rückzahlung der Sozialleistungen in Höhe von 4.100 Euro von dem Anwalt mit der Begründung, dass die Löhne sittenwidrig seien. Das Gericht folgte jedoch der Argumentation des Anwalts, nach der beide Mitarbeiter über keine Qualifikation verfügten, die ein höheres Gehalt rechtfertige. Ein echtes Skandalurteil, wie wir meinen.

Das Arbeitsgericht beurteilte den geringen Stundenlohn, den der Rechtsanwalt zwei seiner Mitarbeitern zahlte, zwar als sittenwidrig, jedoch sei das geringe Gehalt in diesem Fall legal, da die Beschäftigung als Integrationshilfe in den Arbeitsmarkt anzusehen sei. Das Gericht betonte, dass der Anwalt die betroffenen Mitarbeiter nicht ausgebeutet habe, sondern ihnen eine Chance gegeben habe, um auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Die Mitarbeiter selbst hätten um diese Konditionen gebeten. Der vorsitzende Rechter erklärte zudem, dass der Anwalt keinen Vorteil durch die Beschäftigung der beiden Mitarbeiter gehabt habe, sondern die Beschäftigung vielmehr als Gefälligkeit anzusehen sei. Das Arbeitsgericht wies die Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz zurück. (ag)

Bild: Uschi Dreiucker / pixelio.de

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