Linke kritisieren Hartz IV-Abwrackprämien Urteil

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Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sieht in der Abwrackprämie keine zweckgebundene Einnahme bei gleichzeitigem Hartz IV Bezug. Die Linke im Bundestag zeigt sich enttäuscht über diese Entscheidung

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen sieht in der Abwrackprämie keine zweckgebundene Einnahme bei gleichzeitigem Hartz IV Bezug. Die Linke im Bundestag zeigt sich enttäuscht über diese Entscheidung. Gesine Lötzsch sieht in der Entscheidung einen gravierenden Fehler der Bundesregierung auch nach dem Urteil. "Die Entscheidung der Bundesregierung, die Abwrackprämie ALG II-Empfängern weiter vorzuenthalten, bleibt auch trotz der richterlichen Bestätigung ein Fehler", so Gesine Lötzsch (Die Linke).

"Wer von den Arbeitslosen Mobilität verlangt, muss ihnen die Möglichkeit geben, wie allen anderen auch, diese kostengünstig herzustellen. Gerade die sogenannten "Aufstocker", die trotz Arbeit staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen und täglich den Weg zur Arbeit mit dem Auto zurücklegen, hätten davon profitieren können.

Lötzsch empfindet die Entscheidung als "bedauerlich", da durch die Gerichtsentscheidung "Merkel und Co darin bestärkt werden, ihren Weg der sozialen Ausgrenzung von Arbeitslosen weiterzugehen." Die Sozialrichter hätten ein Signal dagegen setzen können.

Das Landessozialgericht NRW begründete die Ablehnung damit, dass sich "Leistungsbezieher erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung" verschaffen würden. Damit würde sich die Lage des Hartz IV-Empfängers so günstig beeinflussen, dass Leistungen nach dem SGB II nicht mehr gerechtfertigt wären, so die Richter. (16.07.2009)

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