Lebenshilfe: Einseitige Hartz IV Kürzung

Lesedauer < 1 Minute

Der Bundesverband Lebenshilfe e.V. kritisiert die einseitige Hartz IV Kürzung bei Menschen mit Behinderungen.

Als willkürlich bezeichnet die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. die massive Hartz IV Kürzung von Menschen mit Behinderungen. Die Bundesregierung missachtet das gefällte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die ALG II Regelsätze sind weder transparent noch nachvollziehbar.

Massive Kritik über die Kürzung des Regelbedarfs von Behinderten übte die Bundesvereinigung der Lebenshilfe. Die Regelleistungen wurden einseitig und willkürlich gekürzt, wie es hieß. Denn gerade Menschen mit einer Behinderung sind auf die Hilfe des Staates angewiesen, auch wenn sie zu Hause oder bei Familienangehörigen wohnen. Nach den Erfahrungen der Lebenshilfe haben gerade eben jene sogar einen erhöhten Bedarf. "Obendrein werden die Angehörigen für ihre unentgeltliche Hilfsbereitschaft noch bestraft", so Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe.

Laut des vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Menschen mit einer Behinderung der Regelbedarfsstufe III ab Neujahr 2011 rund 68 Euro weniger im Monat erhalten als bislang. Betroffen sind diejenigen, die zu Hause wohnen. Das bedeutet, die Betroffenen erhalten statt 364 Euro (Hartz IV Regelbedarf, Single) nur noch 291 Euro. Die schwarz-gelbe Koalition begründet diesen unmenschlichen Schritt damit, die Betroffenen würden sich angeblich nicht an den Haushaltskosten beteiligen und hätten deshalb einen geringeren Anspruch auf Sozialleitungen. (sb, 11.11.2010)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...