Länger leben, trotz Hartz IV Teil III

Lesedauer 6 Minuten

Teil III: Länger leben, trotz Hartz IV Einer flog über das Kuckucksnest…
von Joachim Weiss

30.05.2011

Der 3. Teil von "Länger leben, trotz Hartz IV". Um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, kann eine Person in polizeilichen “Schutzgewahrsam” genommen werden, wenn sie sich erkennbar in einem “die freie Willensbildung ausschließenden Zustand oder sonstiger hilfloser Lage (HILO) befindet. (§ 30 ASOG)

Bei unserer Ankunft auf dem Polizeirevier konnte von einer solchen “Erkennbarkeit” keine Rede sein. Das jähe Ende meines Ausflugs auf das Dach hatte mich zur Räson gebracht ich war hellwach und vollkommen klar bei Verstand. Der unglaubliche ‘Thomas’ ließ mir die Handschellen abnehmen und notierte sich meine Personalien. »Sie werden den Rest der Nacht bei uns verbringen!«, sagte er. Zwei Beamte brachten mich in die Arrestzelle. Der erste vernünftige Mensch, den ich in jener Nacht zu sehen bekam, war der Notarzt, der gegen 4.15 Uhr erschien. Während er mich untersuchte, erzählte ich, was mir passiert ist. Außer einer leichten Hautabschürfung konnte auch er weder Verletzungen noch einen “die freie Willensbildung ausschließenden Zustand” feststellen. Deswegen attestierte er ausschließlich die “polizeiliche Gewahrsamsfähigkeit” und sagte den Beamten, dass keine Einweisung in die Psychiatrie notwendig sei. »Bleiben Sie ruhig«, ermutigte er mich zum Abschied: »Um 7 Uhr rufe ich Ihren Hausarzt an, der kann dann alles Weitere entscheiden«. Dann wurde das Licht in der Arrestzelle abgeschaltet.

7.15 Uhr. Drei oder vier Beamte der Frühschicht suchen mich in der Arrestzelle auf. Einer übergab mir meine Kleidung, die anderen brachten Handschellen, Fesseln und sonstige Utensilien zur Fixierung widerspenstiger Personen mit. »Machen Sie uns jetzt keine Schwierigkeiten… Ihr Hausarzt ist nicht erreichbar. Wir bringen Sie mit einem Krankentransport in die Klinik.« Ich protestierte: »Aber der Notarzt hat keine Einweisung in die Klinik angeordnet! Sie habe kein Recht, mich länger festzuhalten. Ich möchte sofort nach Hause!« Fünf Minuten später lag ich “fixiert” und in Handschellen auf einer Krankenbahre, und wurde in ein ca. 60 Kilometer entfernt gelegenes “Zentrum für Psychiatrie” verfrachtet. Unterwegs telefonierten meine Begleiter mit dem Stellvertreter des Hausarztes. Er hat mich noch nie gesehen. Doch das hinderte ihn nicht daran, der Polizei die erwünschten Dokumente auszustellen.

»Oh, oh! Eine schlimme Geschichte…«
10.30 Uhr. Zentrum für Psychiatrie. Geschlossene Abteilung. Frau Dr. K. (Name geändert), eine ruppige Stationsärztin mit langjähriger Berufserfahrung, nimmt mich zum “Aufnahmegespräch” in Empfang. Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass sie als Stationsärztin einer psychiatrischen Intensivstation eine besondere Verantwortung trägt. Wenn die Polizei eine Person einliefert, von der es heißt, sie sei vergangene Nacht “mit einem Küchenmesser auf das Dach geklettert”, um einen “Suizidversuch” zu unternehmen, muss sie sich auf diese Angaben erst einmal verlassen. Sie muss aber auch mit Ausnahmen rechnen und – gerade aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung – dazu in der Lage sein, eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) von einer Psychose zu unterscheiden.

Frau Dr. K. überflog den Polizeibericht, der den nächtlichen Zwischenfall tendenziös und lückenhaft dokumentiert:
“…Vor Ort konnte Herr W. am offenen Dachfenster angetroffen werden. Sofort griff er verbal die Beamten an, was wir hier suchen? Er habe uns nicht gerufen und das die Beamten wieder gehen sollen […] Immer wieder ging er ins Haus und klopfte an die Hauswand von seinen Nachbarn, da seine Situation alle mitbekommen sollten. […] Da Herrr W. die Beamten nicht ins Haus lassen wollte, wurde die Ehefrau […] durch die zweite Streifenbesetzung zur Örtlichkeit gebracht. Beim Eintreffen der Ehefrau kletterte Herr W. aus dem Dachgeschossfenster mit einem 31 cm langen Messer […] Nach mehreren Versuchen ihn zu überreden, wieder ins Haus zu gehen, zog er sich bis auf die Unterhose und ein kurzes Hemd aus und kletterte höher auf das Dach […] Dabei fügte er sich am Bauch und am Bein mehrere Kratze/Schnittverletzungen…” Zitat: Polizeibericht vom 25.10.2007

»Oh, oh! Eine schlimme Geschichte!«, sagte Frau Dr. K. und runzelte die Stirn. Im Vertrauen auf ihre langjährige Berufserfahrung schilderte ich den Ablauf aus meiner Sicht, und räumte ein, dass die Situation durchaus missverständlich sei. »Aber ich habe keinen Suizidversuch unternommen!«, wiederholte ich und forderte meine sofortige Entlassung. Doch Frau Dr. K. hatte andere Pläne. »Ich benötige eine “Einverständniserklärung” Ihrer freiwilligen Aufnahme in die Klinik«, sagte sie. »Falls Sie sich weigern zu unterschreiben, werden wir beim Vormundschaftsgericht einen Unterbringungsbeschluss einholen!« Und ich weigerte mich.

High Noon
Die Anhörung durch den Vormundschaftsrichter fand zwei Tage später in meinem Krankenzimmer statt. Außer dem Richter, der Ärztin und meiner Wenigkeit waren keine weiteren Personen zugegen. Frau Dr. K. trug ihren “Befund” vor, der meine schlimmsten Befürchtungen bei weitem übertraf:

“…In den ärztlichen Zeugnissen wird u.a. ausgeführt, “dass bei dem Betroffenen eine geistig-seelische Krankheit und Störung von erheblichem Ausmaß vorliegt. Diagnose: Wahnhafte Störung (nach ICD-10 F22.0). Bewußtseinsklarer, in allen Qualitäten ausreichend orientierter Patient, der formale Gedankengang ist weitschweifig, umständlich, inhaltlich bestehen wahnhafte Verkennungen, Beziehungs- und Beinflussungsideen im Rahmen von Verschwörungsgedanken und –theorien […] Ohne Krankenhausaufnahme wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit konkret zu befürchten, dass der Patient sich im Rahmen seiner Wahnwahrnehmungen erheblich selbst gefährdet durch autoaggressives Verhalten (wie während des Polizeieinsatzes in der vergangenen Nacht) sowie durch inadäquate Nahrungszufuhr…” Zitat: Unterbringungsbeschluss vom 26.10.2007.

Zu meiner “Verteidigung” (wogegen?) hatte ich ein handschriftliches Protokoll der Ereignisse, Uhrzeiten, Personen usw. angefertigt und wollte es verlesen. Doch es war Mittagszeit, der Richter hungrig und desinteressiert. »Geben Sie mir das Protokoll, ich nehme ich es zu den Akten«, sagte er. Ich beharrte darauf, den Schriftsatz zu verlesen. Endlich gab der Richter nach, doch ich ahnte bereits, dass diese Anhörung ein übles Ende nehmen wird.

Richter: »Sie sind also Schriftsteller, lese ich hier. Für welchen Verlag arbeiten sie denn?« Ich berichtete von meiner langjährigen Tätigkeit für den Heyne-Verlag, der nach einem umstrittenen Kartellverfahren (2003) von einer Bertelsmann-Verlagsgruppe übernommen wurde. Es war das Letzte, was sich der (2000) verstorbene Verleger Rolf Heyne für sein unternehmerisches Lebenswerk gewünscht hätte!

Die Bertelsmann-Verschwörung…
»Und warum leben Sie jetzt von Hartz-IV?«, wollte der Richter wissen. »Weil der Verlagsleiter, der Bertelsmann diese Übernahme ermöglicht hat, mit einem Sitz im Aufsichtsrat belohnt wurde. Autoren, die nicht in das neue Marktkonzept passten, hat er rücksichtslos aus dem Verlag gemobbt. Ich habe mehr als dreihundert Buchprojekte mit dem Heyne-Verlag realisiert und wurde abgefertigt, wie bei einem Haustürgeschäft«Der Richter und Frau Dr. K. nickten verständnisvoll mit dem Kopf. »Können Sie sich vorstellen was passiert, wenn der langjährige Jahresumsatz eines Selbstständigen von heute auf morgen von 100% auf 10% einbricht? Und dann stellen Sie eines Tages fest, dass Hartz-IV ein Projekt war, an dessen Entwicklung und Umsetzung ausgerechnet die Bertelsmann-Stiftung federführend beteiligt war!« Der Vormundschaftsrichter hob die Brauen. »Also doch eine Verschwörung!« Dann kombinierte er meine Äußerungen in der schlimmstmöglichen Weise mit der utopischen Wahndiagnose von Frau Dr. K. und ordnete für die Dauer von sechs Wochen meine zwangsweise Unterbringung an.

“…Der Patient berichtet, er führe seit Jahren einen ‘unglaublichen Kampf’ gegen die Arbeitsagentur und andere Behördenstellen. […] sein Verleger habe ihn über den Tisch gezogen […] der Verlag, für den er seit 20 Jahren arbeite, sei zunächst an die Springer-Gruppe, dann an die Bertelsmann-Gruppe verkauft worden; der neue Verlagsleiter habe als ‘Maulwurf’ für die Fusion gearbeitet und dafür ein Vorstandspöstchen erhalten […] Nach dem Ergebnis der Anhörung in Verbindung mit den ärztlichen Zeugnissen liegen die Voraussetzungen der Unterbringung nach §§ 1 UBG vor…” Zitat: Unterbringungsbeschluss vom 26.10.2007.

Kaum hatte der Richter die Klinik verlassen, kehrte Frau Dr. K. in Begleitung von fünf kräftigen Pflegekräften im Stechschritt in mein Krankenzimmer zurück. Ihre Augen leuchten, der Zeigefinger richtet sich triumphierend auf mich – dann keift sie los: »So, Herr W! Ihre Unterbringung wurde ja richterlich angeordnet und Sie haben jetzt kein Recht mehr, Untersuchungen zu verweigern oder Medikamente abzulehnen. Sie müssen die Medikamente einnehmen! Wenn Sie sich weigern, werden sie Ihnen zwangsweise verabreicht! ‘Wollen’ Sie diese Tablette (-> Zyprexa) jetzt nehmen, oder sollen wir Sie fixieren und Ihnen das Mittel spritzen?« Da gab es nicht mehr viel zu überlegen. Ich bestand allerdings darauf, dass in meiner Krankenakte vermerkt wird “Passive Zwangsmedikation!”

Zwischenruf
Ich bedauere, meine weiteren Erlebnisse mit Frau Dr. K. und anderen schillernden Persönlichkeiten aus der Klinik hier nicht im Einzelnen schildern zu können, sondern muss mich auf das Wesentliche beschränken. Sie sind aber Gegenstand eines Hartz-IV-Buches, an dem ich seit langem arbeite. Doch ehe ich diese Episode mit einem denkwürdigen Zwischenfall schließe, möchte ich die Aufmerksamkeit des Lesers auf einen Umstand lenken, der dringend verbessert werden muss:

Es gibt in der Grauzone zwischen Justiz und Psychiatrie keinen “roten Alarmknopf”. Wer unfreiwillig oder aus Leichtsinn in dieses Räderwerk hineingerät, wird keine Instanz vorfinden, an die er sich hilfesuchend wenden kann, wenn alles aus dem Ruder läuft. Ein Rechtsanwalt, den ich telefonisch beauftragen wollte, sagte mir damals »Alles schön und gut. Aber woher soll ich wissen, ob Sie überhaupt noch geschäftsfähig sind? Möglicherweise können sie mich gar nicht mehr beauftragen und ich bleibe auf meinen Kosten sitzen…”
Die Rückkehr
Mittwoch, 5. Dezember 2007. Meine Vermutung, das Interesse an meiner “Behandlung” würde sich schnell verlieren, wenn keiner mehr für die Kosten aufkommt, hat sich bestätigt. Frau Dr. K. hätte die Zwangsbehandlung zwar gerne noch über den Unterbringungszeitraum hinaus fortgesetzt. Doch meine Weigerung, einen Hartz-IV-Verlängerungsantrag zu unterschreiben, hat ihr einen Strich durch die Rechnung gemacht; ab 1. Dezember war ich nicht mehr krankenversichert und wurde am 5. fristgerecht entlassen. Allerdings waren die Umstände meiner Rückkehr mehr als traurig. Wegen der Mietrückstände hat die Vermieterin beim Amtsgericht ein Räumungsurteil erwirkt und bestand auf die Zwangsräumung des Reihenhauses. Mein Antrag auf Räumungsaufschub wegen vermeintlicher “Suizidgefahr” wurde hingegen abgelehnt.

“…Eine akut bestehende, kausal aus der Zwangsräumung herzuleitende Gefährdung des Vollstreckungsschuldners durch anstehende Vollstreckungshandlungen lassen sich, alleine schon durch die laut Gutachten fehlenden Anhaltspunkte für eine Suizidalität, nicht mit der notwendigen Sicherheit herleiten. Das Gutachten lässt nach Ansicht des Gerichts sogar den Schluss zu, dass die Fortdauer des Besitzes an der zu räumenden Wohnung kontraproduktiv zu einer Besserung des Gesundheitszustandes des Vollstreckungsschuldners angesehen werden kann…” Zitat: Beschluss des Amtsgerichts vom 18. Dezember 2007

Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um…
In den frühen Morgenstunden des 28. Dezember 2007 rückte der Gerichtsvollzier mit der Möbelspedition an – selbstverständlich unter Polizeischutz. Meine Anwesenheit an der Räumung ist polizeilich unerwünscht. Während ich protestiere, erkenne ich einen der anwesenden Polizisten wieder. Es ist der “Wir-brauchen-keinen-richterlichen-Beschluss”-Beamte. »Man sieht sich immer zwei Mal im Leben,« ” sagte ich, und warf ihm strafende Blicke zu. »Wissen Sie, was an Heiligabend in Heppenheim passiert ist?« Ich war sicher, er wusste es:

Die Polizei in Heppenheim hat am Heiligabend einen 66jährigen Mann erschossen, der unter Depressionen gelitten haben soll. Nach einen stundenlangen Drama bewaffnete er sich mit einem Messer, verbaerrikadierte sich in der Küche und setzte sich beim Zugriff durch ein Spezial-Einsatzkommando zur Wehr. Ein Pressesprecher sagte, der Schuss sei in Notwehr abgegeben worden. Angehörige hatten die Polizei alarmiert, weil sie befürchteten, der Mann wolle Suizid begehen…”

Diesmal verlor der Polizeibeamte die Contenance. Er packte mich schmerzhaft am Arm und drohte mir vor versammelter Mannschaft an »Hören Sie Herr W., wir können die Angelegenheit auch so erledigen, wie das letzte Mal…«”. Nachträge, Kommentare und Quellen sind bei bei www.gegen-stimmen.de veröffentlicht.(jw)

Lesen Sie dazu:
Länger leben, trotz Hartz IV
Länger leben, trotz Hartz IV Teil II

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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