Hartz IV: Keine Anrechnung von Krankenhausessen

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Nach einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen stellt die Bundesregierung klar: Keine ALG II Anrechnung der Verpflegung im Krankenhaus

Die Bundesregierung plant, die Krankenhausverpflegung perspektivisch nicht mehr auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Dies geht aus einer "kleinen Anfrage" der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag hervor. Hier wird dem Urteil des Bundessozialgericht (BSG) statt gegeben. Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, "auch bereitgestellte Verpflegung als Einkommen zu berücksichtigen", jedoch sei eine monatliche Bagatellgrenze vorgesehen, so dass bereits heute nur noch in Einzelfällen die Krankenhausverpflegung als Einkommen berücksichtig werde", so die Bundesregierung in einer Pressemitteilung. Die sogenannte Bagatellgrenze wurde durch die neu gefasste ALG-II-Verordnung gesetzt worden. Die Grünen hatte die Anfrage bereits im Juli diesen Jahres gestellt, da das Urteil des Bundessozialgerichtes noch nicht umgesetzt worden war. Hier wurde die rechtswidrige Handlung der Jobcenter angemahnt.

In der Entscheidung (Az. B 14 AS 22/07 R) erklärte der 14. Senat des Bundessozialgerichts die Anrechnung der Krankenhausverpflegung an den Hartz IV Regelsatz für rechtswidrig. Demnach ist weder die Anpassung der (starren) Regelleistung an eine verringerte Bedarfslage noch die Anrechnung der Vollverpflegung einer stationären Einrichtung als Einkommen erlaubt. (03.11.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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