Korrekturen bei Hartz IV- Elterngeld-Kürzungen?

Bundesfamilienministerin kündigt Korrekturen an: Doch keine Streichung des Elterngeldes für "Mini-Jobber" und "Hartz-IV Aufstocker"?

(18.07.2010) Nachdem bekannt wurde, dass sog. Minijobbern und Hartz-IV Aufstockern ebenfalls das Elterngeld ab 2011 gestrichen werden soll, hagelte es heftige Kritik, auch aus den eigenen Reihen. Nun rudert Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) zurück, man habe lediglich aus "technischen Gründen" keinen Passus in den Gesetzesentwurf eingefügt, hieß es am Freitag.

In dem aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf zur "Reform des Elterngeldes" ist zu lesen, dass Geringverdiener zwar weiterhin den Kinderzuschlag erhalten- um nicht in den Hartz-IV Bezug abzurutschen- jedoch alle Einkünfte aus Minijobs voll an das Elterngeld angerechnet werden. Das bedeutet, dass Einkünfte aus Minijobs künftig das Elterngeld nicht mehr erhöhen. Zudem sollen Betroffene, die ihren geringen Lohn mit Hartz IV aufstocken müssen, kein Elterngeld mehr erhalten, da sie ALG-II Leistungen beziehen.

Doch dieser Gesetzes-Entwurf sorgte auch in den eigenen Reihen für heftige Kritik. So sagte die familienpolitische Sprecherin der CSU, Dorothee Bär: "Der Vorschlag ist unsinnig". Auch die stellvertretende FDP Fraktionsvorsitzende Miriam Gruß kritisierte die Pläne scharf: "Ausgerechnet die zu bestrafen, die sich anstrengen und für wenig Geld arbeiten gehen, ist Unsinn." Der Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse (CDA), Karl-Josef Laumann, kommentierte, die Bundesregierung müsse "Wort halten". "Minijobber sollten das Elterngeld weiterhin erhalten".

Auf so viel Kritik reagierte die Familienministerin umgehend. Sie kündigte "Korrekturen" bei den Elterngeld-Kürzungen an. Für "Aufstocker" und "Minijobber" werden es "Sonderregelungen" geben. Dennoch ließ Schröder offen, ob es dennoch Kürzungen geben werde. Allein aus "technischen Gründen" wurden diese Sonderregelungen nicht aufgenommen. Der Grund hierfür seien die Neuberechnungen der Arbeitslosengeld II Regelsätze und die Freibeträge für Hartz-IV-Zuverdienste. Das Bundesarbeitsministerium wolle am 8. September dazu Stellung beziehen. Danach wolle das Familienministerium entsprechende Sonderregelungen schaffen.

Doch das Bundesarbeitsministerium widerspricht den Darstellungen: "Die Neuregelung der Hinzuverdienstgrenzen wird grundsätzlich unabhängig vom Elterngeld geregelt", stellte ein Sprecher des Arbeitsministeriums klar. Denn bis zum September diesen Jahres werde das Bundesarbeitsministerium mit Sicherheit keine Neuberechnung der Hartz IV Regelsätze vorgenommen haben. Denn die Daten des Statistischen Bundesamtes die zur Neuberechnung benötigt werden, werden bis dahin nicht vorliegen. Entweder weiß das eine Ministerium von der Arbeit des anderen nichts oder Frau Schröder verwandte eine "Notlüge". (gr)

Bild: Peter Hebgen / pixelio.de

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