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Kommt 2011 das Hartz-IV Chaos?

Der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise drängt auf eine neue Regelungen. Weise wies in der "Bild-Zeitung" darauf hin, dass ansonsten ein "Hartz-IV Chaos" entstehen könne.

Frank-Jürgen Weise, Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einem "Hartz IV Chaos" und dringt auf schnelle Neuregelungen

Der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Jürgen Weise drängt auf neue Hartz-IV-Regelungen. Weise wies in der "Bild-Zeitung" darauf hin, dass ansonsten ein "Hartz-IV Chaos" entstehen könne. Das Bundesverfassunggericht hatte festgestellt, dass die sog. Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen in den Hartz IV Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig ist. Karlsruhe sah durch die Verwaltungsaufteilung zwischen Bund und Kommunen innerhalb einer Behörde das eigenständige Handeln der Kommunen verletzt.

Der Zeitdruck sei enorm, da das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum Jahresende 2010 gesetzt hatte. Ohne Neuregelung wären dann Hartz-IV Bescheide ab Januar 2011 nicht mehr rechtsgültig. Die BA benötige einen erheblichen zeitlichen Vorlauf, um die Neuausrichtung zu gestalten. Es geht unter anderem auch um "das größte Projekt der Informationstechnologie in Europa - ein System, mit dem über zwei Milliarden Euro pro Monat bewegt würden", sagte Weise gegenüber der "BILD". "Wir müssen noch in diesem Jahr wissen, wohin die Reise geht, um die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger sicherzustellen", so Weise.

Der BA Vorstandsvorsitzende verteidigte jedoch die Arbeitsmarktreform Hartz IV. Das Konzept hätte sich im Großen und Ganzen "bewährt". Allerdings sieht auch Weise sogenannte Konstruktionsfehler. Durch die Konstruktionsfehler würde es immer wieder zu Klagen vor den Sozialgerichten kommen.

Kooperativen Jobcenter geplant?

Konzept zur Neuausrichtung gab es bereits nach Bekanntwerden des Urteils. Laut BA und BMAS sollen die Arbeitsagenturen und Kommunen die ihnen nach SGB II zugedachten Aufgaben künftig eigenständig und eigenverantwortlich erfüllen (wie vom BVerfG gefordert). Die gesetzlich verordnete Zusammenarbeit in ARGEn soll durch eine Zusammenarbeit auf der Grundlage freiwilliger Kooperationsvereinbarungen ersetzt werden, so dass der „Kunde“ möglichst gar nichts von der Umstellung merkt und alles beim Alten bleibt. Und genau das ist das Grundübel des Vorschlags: Es wird davon ausgegangen, dass die jetzige Praxis der Ämter gut ist. In dem Papier heißt es, dass im kooperativen Jobcenter die „Kunden weiterhin gute und verzahnte Dienstleistungen unter einem Dach erhalten“.

Das ist ein Hohn für alle Hartz IV Betroffenen, die tagtäglich an den Ämtern verzweifeln und denen ein bevorstehender Termin buchstäblich den Schlaf raubt. Um das Klima auf den Ämtern zu ändern und die Einhaltung von verwaltungsrechtlichen Standards- eigentlich eine Selbstverständlichkeit- sicherzustellen, muss viel mehr geändert werden, als nur die Beziehung zwischen Agentur und Kommune neu zu sortieren. (02.10.2009)

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