Kiel: Höchstwert fehlerhafter Hartz IV Bescheide

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Neuer Höchstwert bei Eingaben an den Bürgerbeauftragten wegen fehlerhafter Hartz IV Bescheide

Kiel. Einen neuen Höchstwert erreichten die Eingaben an die Bürgerbeauftragte im Jahr 2008: 3.667 Bürgerinnen und Bürger suchten Rat und Unterstützung bei der Landesbeauftragten für soziale Angelegenheiten. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der
Hilfesuchenden damit um 285 (8,43 %) an. Den absoluten Schwerpunkt der Petitionen bildeten dabei die Fragen und Beschwerden zum Sozialgesetzbuch II (SGB II / Hartz IV) mit 1.434 Eingaben (39,1 %). "Dieser Zuwachs an Petitionen im Berichtszeitraum erfüllt mich mit großer Sorge", betont die Bürgerbeauftragte Birgit Wille-Handels. "Gerade im Bereich des SGB II verfestigt sich das Bild von gravierenden Mängeln im Verwaltungsablauf und Verwaltungshandeln bei den Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften." Die Bürgerbeauftragte stellt weiter fest: ,,Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist dieser Zustand eine Zumutung. Das Gesetz enthält offensichtlich strukturelle Fehler."

Deshalb mahnt Wille-Handels vier Jahre nach Einführung grundlegende Korrekturen durch den Gesetzgeber an. Inhaltlich zeigten sich bei den Eingaben zum SGB II immer wieder dieselben Probleme: Die Bürgerinnen und Bürger beklagen sich über unverständliche und unübersichtliche sowie fehlerhafte Bescheide. Auch die völlig unzureichende Unterstützung sowie mangelnde fachliche Beratung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt wird kritisiert. Im Bereich der Kosten für Unterkunft und Heizung hat sich an den Problemen ebenfalls nichts geändert. Gestritten wird weiterhin über die Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten und ob Wohnraum, der den Richtwerten der Kreise und kreisfreien Städte entspricht, überhaupt auf dem Wohnungsmarkt angeboten wird.

Kritisch sieht die Bürgerbeauftragte auch den 2005 eingeführten Kinderzuschlag: ,,Die Zielsetzung des Bundesgesetzgebers, mit der
Einführung des Kinderzuschlages Kinderarmut zu beseitigen, kann aufgrund der Praxiserfahrungen als gescheitert bewertet werden", so WilleHandels heute in Kiel. ,,Den betroffenen Bürgern ist nicht zu vermitteln, welchen Sinn diese äußerst komplexe und im Verfahren sehr bürokratische Leistung hat."

Als problematisch bewertet die Bürgerbeauftragte auch eine andere Regelung des Landes: Danach ist es den Kreisen und kreisfreien Städten erlaubt, Eltern an den Kinderbetreuungskosten zu beteiligen, wenn diese lediglich über ein Einkommen von 85 % des Sozialhilfesatzes verfügen. Hierzu sagte Wille-Handels: ,,Die Kinderbetreuungskosten werden im ALG II Regelsatz nicht besonders berücksichtigt. Deshalb ist es völlig unverständlich, wie sich die Eltern an den Betreuungskosten beteiligen sollen, wenn sie kaum den Lebensunterhalt finanzieren können. Der Landesgesetzgeber ist hier gefordert, sein Handeln zu überdenken." Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 in Kiel steht den Ratsuchenden werktags von 9.00 bis 15.00 Uhr und mittwochs von 9.00 bis 18.30 Uhr zur Verfügung. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.sh-landtag.de). (15.06.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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