Keine Umzugskosten für Spedition bei Hartz IV

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Arbeitslosengeld II Beziehern werden die Kosten für eine Spedition bei einem Umzug nur in wenigen Ausnahmen bezahlt. Das Bundessozialgericht urteilte, Umzugskosten werden in einem angemessenen Rahmen vom Jobcenter bezahlt.

(06.05.2010) Hartz IV Bezieher können die Kosten für eine Spedition nur in Ausnahmen von der zuständigen Behörde verlangen, urteilte aktuell das Bundessozialgericht in Kassel. Die obersten Sozialrichter legten dabei auch fest, wann einer Kostenübernahme für eine Spedition statt gegeben wird (BSG, Az.: B 14 AS 7/09 R).

Im konkreten Fall hatte 68jähriger Mann aus Hessen, der Anfang 2005 in die Nähe von Wolfenbüttel zu seinen Kindern gezogen war. Zuvor hatte das Jobcenter den Mann zum Umzug aufgefordert, da die Kosten der Unterkunft als nicht angemessen angesehen wurden. Der Mann beauftragte ein Umzugsunternehmen, um seine Möbel transportieren zu lassen. Die Kosten für den Umzug betrugen insgesamt 3705,10 Euro. Diese Kosten beantragte der Kläger beim Jobcenter, das jedoch ablehnte.

Obwohl das Jobcenter zum Umzug aufforderte, urteilte das Bundessozialgericht, dass die Klage abgewiesen wird. Aus Sicht des Bundessozialgerichtes wäre der Umzug in den 400 Kilometer entfernte Wolfenbüttel nicht notwenig gewesen, um die Kosten der Unterkunft zu senken. Aus diesem Grund seien- auch wenn das Jobcenter zum Umzug aufforderte- nur die "angemessenen Umzugskosten" vom Jobcenter zu begleichen. Einen konkreten Betrag nannten die Richter allerdings nicht. Vielmehr sei der Umzug selbst organisiert günstiger gewesen, wenn der Kläger einen Miet-LKW und studentische Aushilfskräfte angeheuert hätte. Nach diesen Richtlinien hätte der Umzug höchstens knapp 1000 Euro betragen dürfen, wie unlängst das Sozialgericht Braunschweig urteilte.

Generell kann jeder Hartz IV-Bezieher umziehen – egal ob mit oder ohne Zustimmung der ARGE. Dieses Recht wird durch Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II zum Ausdruck gebracht. Umzugskosten für eine Spedition werden zumeist durch die Behörden nur dann genehmigt, wenn ALG II-Bezieher aufgrund ihrer fortgeschrittenen Alters, einer körperlichen Behinderung oder kleiner Kinder nicht selbst organisieren können. Weiteres erfahren Sie auch in unserem Hartz IV Umzugs Ratgeber. (sb)

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