Keine Sanktionen ohne Rechtsfolgebelehrung

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Jobcenter müssen ALG-II-Bezieher über mögliche Kürzungen informieren

11.04.2013

Wer sich als ALG-II-Empfänger nicht um eine offene Stelle bewirbt, dem kann das Jobcenter die Leistungen kürzen – doch um hier aktiv werden zu können, muss dem Sozialgericht Gießen nach der Leistungsbezieher im Vorhinein über die Rechtsfolgen konkret, verständlich, richtig und vollständig belehrt worden sein.“ Passiert dies nicht, darf das Amt im Nachhinein auch nicht zu solchen Maßnahmen greifen – so entschied nun das Sozialgericht Gießen (Az.: S 29 AS 676/11)

Betroffener kommt Aufforderung zur Bewerbung nicht nach
Im entsprechenden Fall war ein Empfänger von ALG II vom zuständigen Jobcenter aufgefordert worden, sich auf eine offene Stelle zu bewerben. Dem kam der Mann jedoch laut der Pressestelle des Sozialgerichts Gießen nicht nach, stattdessen teilte die Firma der Behörde mit, dass eine Bewerbung nicht erfolgt sei.

Amt sanktioniert mit Hilfe von Leistungskürzung
Daraufhin verhängte das Amt eine dreimonatige Leistungskürzung um 30%, was für den Betroffenen eine Einbuße von insgesamt 290,70 Euro bedeutete – doch der Mann legte Einspruch gegen diese Maßnahme ein und hatte vor Gericht Erfolg: So sei die Kürzung zwar grundsätzlich zulässig, allerdings müsste im Vorhinein – bereits im Rahmen des Vermittlungsvorschlags – über diese Möglichkeit informiert werden. Problem: Das Jobcenter konnte die Rechts-Aufklärung EDV-technisch bedingt nicht nachweisen, sodass die Richter zugunsten des betroffenen Leistungsbezieher urteilen und damit den Kürzungsbescheid des Jobcenters aufheben mussten.

Jobcenter haben Nachweispflicht
Die Begründung: Da das Jobcenter dem Gericht keinen Nachweis liefern konnte und dieses dadurch die Ordnungsgemäßheit der Rechtsfolgenbelehrung nicht prüfen konnte, „gehe dies zu Lasten der insoweit beweispflichtigen Behörde“, denn dieser – so das Sozialgericht Gießen, „obliege es, durch ordnungsgemäße Aktenführung bzw. durch Organisation ihrer Dokumentenverwaltung ihren Nachweiserfordernissen nachzukommen.“ (nr)

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