Keine Hartz IV Nachzahlung für Stadträtin

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Weil eine Stadträtin der Linkspartei 651 Euro Aufwandsentschädigung erhielt, wurden ihr die Hartz IV Zahlungen gestrichen. Der Politikerin gehe es nicht um die Nachzahlung als solches, sondern um die Schaffung eines Präzedenzfalles.

Weil die Würzburger Stadträtin Belinda Brechbilder (Die Linken) 651 Euro Aufwandsentschädigung erhielt, wurden ihr Hartz IV Zahlungen gestrichen. Für die Monate Juni bis September 2008 hat die Linken-Politikerin keine Nachzahlungen erhalten. Brechtbilder war in den Würzburger Stadtrat gewählt worden und erhält monatlich 651 Euro Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädifung wurde von der Arge als Einkommen angesehen. Daraufhin wurden der Linken-Politikerin die bereits gewährte ALG II Zahlungen gestrichen.

Dagegen klagte nun die Stadträtin beim Sozialgericht Würzburg. Doch das Sozialgericht wies die Klage ab und gab der Arge recht. Der Aufhebungsbescheid sei rechtens, so das Gericht. Bei der Entscheidung stützten sich die Sozialrichter auf ein gefälltes Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 1998. Demnach müsse sich die Politikerin ihre Aufwandsentschädigung anrechnen lassen, "soweit sie der Steuerpflicht unterliegt", erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Martin.

Laut Finanzamt sind nur 204 Euro einer Aufwandsentschädigung im Monat steuerfrei. Alles was darüber hinaus geht, muss versteuert werden. Der Restbetrag muss laut Gericht bei der Arge als Einkommen angegeben werden. Eine Ausnahme wäre, wenn die Politikerin höhere Ausgaben für ihre kommunalpolitische Tätigkeit nachweisen könne. Doch dieser Nachweis wäre nicht erbracht worden, so ein Gerichtssprecher.

Bei der Nachzahlung gehe es um einige hundert Euro. Derzeit ist Belinda Brechbilder nicht auf ALG II-Zahlungen angewiesen, sondern arbeitet als Mitarbeiterin bei einer Bundestgsabgeordneten der Linkspartei. Brechbilder ginge es nach eigenen Aussagen nicht um die Nachzahlung an sich, sondern sie wolle mit der Klage ein Grundsatzurteil erwirken. "Meine 49 Stadtratskollegen konnten ihre Aufwandsentschädigung in voller Höhe für ihre politische Arbeit ausgeben. Ich sollte davon meinen Lebensunterhalt bestreiten. Das behindert mich in der Ausübung meines Mandats und verstößt für mich gegen den Gleichheitsgrundsatz.", so Brechbilder gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Die Politikerin wird nun in Berufung gehen. Auch das Sozialgericht sieht dabei weiteren Klärungsbedarf und lässt deshalb eine Berufung beim Landessozialgericht zu. Wir werden weiter darüber berichten. (29.03.2010)

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