Jobsuche in der EU? Unterstützung angeboten

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Jobsuche in der EU – Neue Unterstützung für Erwerbslose

18.04.2017

Ein Arbeitnehmer aus der Europäischen Union ist dort sozialversicherungspflichtig, wo er arbeitet. Deshalb ist es falsch, bei Arbeitslosigkeit sofort in sein Herkunftsland zurück zu reisen.

Ein Italiener hat in Frankreich, ein Deutscher in Spanien die gleichen Rechte und Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung wie die Einheimischen. Er darf nicht dazu genötigt werden, aus dem Land zu reisen, weil er arbeitslos geworden ist. Bei Langzeitarbeitslosigkeit kann jedoch der Aufenthalt in Gefahr sein. Vorsicht: Ein Leistungsanspruch besteht in dem Land, in dem Sie zuletzt versichert waren.

Jobsuche in der EU?
Sind Sie arbeitslos und suchen in anderen EU-Staaten nach einem Job? Dann können sie unter bestimmten Kriterien Arbeitslosenmittel erhalten.

Bevor Sie in der EU Arbeit suchen dürfen und ALG erhalten, müssen Sie in Deutschland mindestens einen Monat arbeitslos gemeldet gewesen sein und dem entsprechenden Jobcenter zur Verfügung gestanden haben.

In dieser Zeit sollten Sie der Behörde ihre Arbeitsidee in einem anderen EU-Land vorstellen. Sie bekommen, wenn es glatt läuft, ein Formular E 303, und das legen Sie innerhalb von einer Woche nach Ankunft der zuständigen Behörde des gewählten EU-Landes vor.

Ansprüche an die deutschen Behörden
Die Arbeitslosenleistungen bekommen Sie jetzt von der Behörde des entsprechenden Landes, nicht von ihrem Herkunftsland. Aber Sie haben ihre Ansprüche nach wie vor an die deutsche Arbeitsverwaltung, bekommen also ALG nach den deutschen Regelsätzen.

Diese unterstützte Arbeitssuche in der EU gilt nur für drei Monate. Das heißt: Bevor die drei Monate um sind, müssen Sie sich wieder bei einer zuständigen Behörde in Deutschland melden.

Die Unterstützung gilt nur einmal
Passen Sie auf: Wenn Sie diese Frist versäumen, können Sie alle Ansprüche auf Leistungen in Deutschland verlieren. Sie können während ihrer Arbeitslosigkeit diese Arbeitssuche im Ausland nur einmal in Anspruch nehmen. Wenn Sie ein weiteres mal auf die Suche gehen wollen, müssen Sie in Deutschland zwischendurch sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. (Dr. Utz Anhalt)

Bild: fotogestoeber-fotolia

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