Jobcenter bennötigte 8 Jahre für Widerspruch!

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Mief in deutschen Amtsstuben: Nach acht langen Jahren lehnt das Jobcenter einen Widerspruch ab
Wer kennt das nicht, man stellt einen Antrag und die Behörde braucht eine gefühlte Ewigkeit, um den Antrag oder Widerspruch zu bearbeiten. Wirklich lange musste eine Hartz IV Bezieherin aus Neuruppin warten. Sie bekam für ihren Sohn keine Sozialleistungen mehr und legte einen Widerspruch auf den Bescheid ein. Vor einer Woche kam dann die Antwort vom Jobcenter. Das schier unglaubliche: Der Widerspruch wurde im Jahre 2006 gestellt und anscheinend jetzt erst bearbeitet.

Die Mühlen der Behörden mahlen langsam. In manchen Orten sehr langsam. Ein unfassbares Beispiel von Amtsstubenmief liefert das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin (nähe Neuruppin). Letzte Woche schickte die Behörde einen Brief Solwig. Sie staunten nicht schlecht, als sie die Zeilen der Hartz IV Behörde las. Denn im Jahre 2006 legte sie einen Widerspruch ein, weil ihr Sohn kein Geld mehr bekam. Weil die Behörde damals nicht antwortete, dachte sie, der Widerspruch hätte keinen Erfolg. Mit einer Antwort hatte sie nicht mehr gerechnet.

Die Hartz IV-Behörde schrieb allerdings mit keinem Wort, warum sie genau acht Jahre „Bearbeitungszeit“ benötigte. Auch eine Entschuldigung wurde nicht erwähnt. Stattdessen wurde der Widerspruch einfach abgelehnt.

Wenn Behörden auch nach weiteren Anfragen nicht reagieren, kann eine Untätigkeitsklage eingereicht werden. Diese sollte am Besten mit einem erfahrenen Sozialberater oder Anwalt geschehen. (sb)

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

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