Interne Dienstanweisungen vom Jobcenter

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Tacheles macht interne Dienstanweisungen von Jobcenter, Sozialamt und Forderungseinzug der Stadtkasse öffentlich

16.04.2014

Im Zuge der Kampagne für mehr Behördentransparenz unter dem Motto „Nur wer seine Rechte kennt, kann sie wirksam durchsetzen!“ veröffentlicht der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles interne Dienstanweisungen des Wuppertaler Jobcenters, des Sozialamtes und dem Forderungseinzug der Stadtkasse. Hartz IV- und Sozialhilfe-Betroffenen sowie Anwälten und Beratungsstellen soll damit ein Einblick in die Entscheidungsgrunde der Behörden ermöglicht werden.

Veröffentlichung von internen Dienstanweisungen für mehr Behördentransparenz
Auf der Website von Tacheles e.V. veröffentlichen der Arbeits- und Sozialrechtler Harald Thomé und seine Mitstreiter interne Dienstanweisungen des Jobcenters, des Sozialamtes sowie des Forderungseinzugs der Stadtkasse Wuppertal und wollen damit für mehr Behördentransparenz sorgen. „Wir wollen mit dieser Kampagne den über 50.000 Leistungsbeziehenden von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe in Wuppertal, aber auch anderen Beratungsstellen, Anwältinnen und Anwälten bis hin zu den zuständigen Sozialgerichten einen Einblick in die Entscheidungsgrundlagen der Behörden verschaffen“, wird Thomé, Vorsitzender des von Tacheles e.V., in einer Pressemitteilung des Vereins zitiert. „Durch solche Informationen erhalten diese wichtige Argumente und Hilfen, um etwaige Willkürentscheidungen der Ämter alleine durch den Abgleich mit den entsprechenden Dienstanweisungen angreifen zu können“.

Die Wuppertaler Ämter dürften von der Tacheles-Kampagne zwar wenig begeistert sein, müssen sie aber aufgrund der Gesetzeslage mit der Herausgabe der entsprechenden Dokumente unterstützen, da die Arbeits- und Sozialrechtler auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz NRW handeln.
„Besonders zögerlich bei der Herausgabe der Informationen war das Jobcenter Wuppertal“, berichtet Thomé. „Um das zu erreichen, mussten wir mehrfach vor Gericht klagen beziehungsweise damit drohen, Beschwerden beim Beauftragten für Informationsfreiheit einlegen sowie Fachaufsichtsbeschwerden beim zuständigen Landesministerium.“

Dem Informationsfreiheitsgesetz NRW zufolge sind laut Tacheles e.V. auch die kommunalen Behörden zur Veröffentlichung verpflichtet. „Es wäre zu wünschen, dass die Tacheles-Kampagne für Behördentransparenz der Anfang einer freizügigeren Informationspolitik der Wuppertaler Sozialbehörden, aber auch anderer Bereiche der kommunalen Verwaltung wird“, sagt Thomé. Insgesamt wurden bislang 87 Dienstanweisungen der Wuppertaler Behörden veröffentlicht. (sb)

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