Inge Hannemann erneut vorm Arbeitsgericht

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Suspendierte Jobcenter-Mitarbeiterin klagt auf Weiterbeschäftigung

30.07.2013

Im Fall der suspendierten Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann wird heute das Eilverfahren vor Gericht vorgesetzt. Frau Hannemann klagt darauf, ihre Arbeit im Jobcenter Hamburg-Altona wieder aufnehmen zu dürfen. Im April diesen Jahres war die Jobcenter-Mitarbeiterin beurlaubt worden, weil sie sich weigerte, Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher zu verhängen, die beispielsweise nicht zum vereinbarten Beratungstermin erschienen oder eine angebotene Arbeit ablehnten.

Inge Hannemann fordert Abschaffung der Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher
Inge Hannemann steht erneut vor Gericht. In dem Eilverfahren, das heute fortgesetzt wird, klagt die Jobcenter-Mitarbeiterin gegen ihre Suspendierung. Bereits im April 2013 wurde die mutige Arbeitsvermittlerin zwangsbeurlaubt, nachdem sie sich kritisch über das System Hartz IV geäußert hatte und sich weigerte Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher zu verhängen.

Frau Hannemann betreibt seit einiger Zeit einen privaten Blog, in dem sie regelmäßig über Missstände in den Jobcentern schreibt. Die Jobcenter-Mitarbeiterin setzt sich öffentlich für die Rechte von Hartz IV-Betroffenen ein und macht sich für die Abschaffung aller Sanktionen bei Hartz IV stark, da Kürzungen der Geldleistungen, die bereits am Existenzminimum liegen, nach ihrer Ansicht menschenunwürdig sind. Frau Hannemann kämpft für die Einhaltung des Grundgesetzes innerhalb des SGB II und gegen die alltägliche Willkür in den Jobcentern. Aber genau dieses kritische Denken wurde ihr zum Verhängnis. Im April wurde die Arbeitsvermittlerin von ihrem Arbeitgeber „teamarbeit Hamburg“ suspendiert. Daraufhin reichte Frau Hannemann Klage gegen die Zwangsbeurlaubung ein. Bundesweit wird sie von Initiativen unterstützt, die im Internet dazu aufgerufen haben, der Jobcenter-Mitarbeiterin auch vor Ort beim heutigen Gerichtstermin den Rücken zu stärken.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte Mitte Juni alle Vorwürfe von Frau Hannemann zurückgewiesen. Die Grundsicherung nach SGB II widerspreche weder dem Grundgesetz noch verletzten die Jobcenter-Mitarbeiterin die Würde der Hartz IV-Bezieher durch ihre Arbeit, erklärte die Behörde. Die BA wirft der Arbeitsvermittlerin ihrerseits vor, dass sie ihre persönliche, politische Einstellung bei ihrer Arbeit auslebe und beliebig und willkürlich handele. (ag)

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