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Hartz IV: Betrug bei den Heizkosten?

Nach Informationen des Erwerbslosen Forums Deutschland berechnet sich die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Duisburg die Heizkosten von Hartz IV Betroffenen falsch.

Berechnet die Arge Duisburg zu ihren Gunsten die Heizkosten von Hartz IV Betroffenen falsch?

Nach Informationen des Erwerbslosen Forums Deutschland berechnet sich die Arbeitsgemeinschaft Duisburg die Heizkosten der Hartz IV Betroffenen falsch. Eine "Frau H." hatte sich an die Erwerbslosen Initiativen verzweifelt gewandt. Die Arge Duisburg wollte die Heizkostennachzahlung von 272 Euro nicht übernehmen. Doch das war nicht das alleinige Problem; die Arge errechnete aus der Nachzahlung auch noch eine Gutschrift in Höhe von 38 Euro und senkte damit die zukünftigen Heizkostenabschläge. Das Erwerbslosen Forum bezeichnet diese Vorgehensweise der Arge "als Betrug". "Offenbar bereichert sich die Stadt Duisburg über einen Rechentrick und Umgehung von rechtlichen Grundlagen an Hartz IV-Beziehern im millionenstelligen Bereich", so Martin Behrsing von der Erwerbslosen Initiative.

Frau H. weiß nun nicht wie sie die Nachzahlung von dem kargen Hartz IV Regelsatz begleichen soll. Doch wie kommt die Arge Duisburg auf die Berechnung? Bei Arbeitslosengeld II-Beziehern die in Mehrfamilienhäusern zur Miete wohnen werden die Gesamtheizkosten aller Mietparteien errechnet. Im nächsten Schritt wird aus der Gesamtwohnfläche der prozentuale Anteil der Wohnfläche des Hartz IV Betroffenen ausgerechnet und dies mit den Gesamtheizkosten verrechnet. der Trick dabei ist, die leer stehende und nicht oder wenig beheizten Wohnungen mit anderen Wohnungen gleich zusetzen. So kann es unter Umständen passieren, dass Hartz IV-Bezieher, die in Häusern mit vielen leerstehenden Wohnungen leben, so nur noch jährliche Heizkosten in Höhe von ca. 300 Euro laut ARGE haben dürfen, da ja der prozentuale Wohnflächenanteil als Grundlage zur Heizkostenberechnung berechnet wird. Der Gesamtverbrauch ist damit künstlich niedrig gehalten, da in den leer stehenden Wohnungen fast nicht geheizt wird.

Argen sind jedoch dazu verpflicht die tatsächlichen Heizkosten zu übernehmen, sofern kein offensichtlich unwirtschaftliches Handeln des ALG II Empfängers vorliegt. Die Erwerbsloseninitiative fordert nun von der Arge Duisburg "diese rechtswidrige Praxis sofort zu stoppen und die Menschen nicht absichtlich in Notlagen zu stürzen". Zudem fordert Martin Behrsing von dem "Bundesministerium für Arbeit und Soziales" eine Weisung an die Arge Duisburg zu geben, dass diese Praxis sofort unterlassen werden soll. Unterdessen ist bekannt geworden, dass die Frau H. nicht der einzige fall ist, sondern die Arge Duisburg auch bei anderen Mietern diese Art von Berechnung anwendete. (29.01.2009)


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