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Hartz IV: Bestrafung von Familiengründungen

Anwälte gegen Hartz IV: Familiengründungen werden teilweise dem Entzug des kulturellen Existenzminimums bestraft

Der Steuerfreibetrag entspricht dem kulturellen Existenzminimum, er beträgt in Deutschland 7.664 Euro für Einzelpersonen, für Ehepaare 15328. Bürger, die Familien gründeten, Kinder erziehen, erhalten im Hartz IV-System monatlich aber nur 533 (311 plus 222 Mietanteil), jährlich 6396 Euro für Essen, Wohnung, Strom, Medikamente..., Differenzbetrag: 1268 Euro.

Mit welchem Recht werden Bürger in Deutschland für Familiengründungen mit dem teilweisen Entzug des kulturellen Existenzminimums (monatlich 105,67 Euro) massiv bestraft? Auch die Absenkung von Arbeitslosengeld 1 auf Sozialhilfeniveau erfolgte/erfolgt per Gesetz unabgefedert, sobald jemand eine Familie gegründet hatte und Kinder/Enkelkinder erzieht. Warum? Es gibt kein gesetzlich verankertes Recht auf Arbeit, kein Recht auf fair bezahlte Arbeit. (I.Eck, 05.02.2009)

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